Impfungen bei Organtransplantation: AkdÄ-Empfehlungen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdAe|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Laut der Arzneiverordnung in der Praxis (AkdÄ) haben organtransplantierte Patientinnen und Patienten ein deutlich erhöhtes Risiko für Infektionen und schwere Krankheitsverläufe. Zudem wird in der Publikation auf ein hohes Malignomrisiko durch onkogene Viren hingewiesen. Gemäß den Angaben können impfpräventable Erkrankungen Abstoßungen und Transplantatversagen triggern. Die AkdÄ betont, dass bisher kein erhöhtes Risiko für Organabstoßungen durch die Stimulation des Immunsystems infolge von Impfungen nachgewiesen wurde. Die Angst vor bleibenden Impfschäden wird in dem Text als unbegründet eingestuft.

Empfehlungen

Die AkdÄ empfiehlt grundsätzlich, den Impf- und Serostatus vor einer geplanten Transplantation zu überprüfen. Laut den Empfehlungen sind Lebendimpfstoffe nach einer Organtransplantation kontraindiziert. Totimpfstoffe werden hingegen als zulässig eingestuft. Es wird angeraten, Grundimmunisierungen möglichst nach dem konventionellen Schema und nicht als Schnellimmunisierung durchzuführen. Gemäß der Publikation sollten Impfserien mit Totimpfstoffen idealerweise zwei Wochen vor der Transplantation abgeschlossen sein. Für Lebendimpfstoffe wird ein Abstand von mindestens vier Wochen (bei Varizellen sechs Wochen) vor dem Eingriff empfohlen. Die AkdÄ weist zudem darauf hin, dass auch potenzielle Organspender sowie enge Kontaktpersonen entsprechend den STIKO-Empfehlungen vollständig geimpft sein sollten.

Dosierung

In der Publikation der AkdÄ werden spezifische Impfschemata für Patientinnen und Patienten vor und nach Organtransplantation beschrieben:

Hepatitis B

Bei Dialysepflichtigkeit oder fortgeschrittener Leberinsuffizienz wird der Hochdosisimpfstoff empfohlen. Eine serologische Überprüfung wird vier bis acht Wochen nach der Impfung angeraten.

Pneumokokken

Zur Grundimmunisierung wird der 20-valente Konjugatimpfstoff (PCV20) einmalig empfohlen.

Influenza

Nach der Transplantation wird die Impfung mit zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen beschrieben.

FSME

Nach Organtransplantation wird ein erweitertes Schema (Monate 3, 4, 6 und 15) mit Auffrischungen alle drei Jahre empfohlen.

Herpes Zoster

Es werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten angeraten.

Kontraindikationen

Gemäß der AkdÄ besteht nach einer Organtransplantation eine lebenslange Kontraindikation für Lebendimpfstoffe. Zu den in Deutschland zugelassenen Lebendimpfstoffen, die laut Publikation nach der Transplantation kontraindiziert sind, gehören unter anderem die Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Varizellen, oraler Typhus, Gelbfieber und Denguefieber. Die Leitlinie warnt davor, diese Impfstoffe unter Immunsuppression zu verabreichen.

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💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ weist darauf hin, dass enge Kontaktpersonen von Organtransplantierten vollständig gemäß den STIKO-Empfehlungen geimpft sein sollten. Es wird in der Publikation besonders hervorgehoben, dass bei der Rotavirus-Impfung von Säuglingen das Virus bis zu 28 Tage im Stuhl nachweisbar ist und somit eine potenzielle Gefährdung für organtransplantierte Personen darstellen kann.

Häufig gestellte Fragen

Laut AkdÄ sind Lebendimpfstoffe nach einer Organtransplantation aufgrund der Immunsuppression grundsätzlich kontraindiziert.

Die Empfehlungen besagen, dass Impfserien mit Totimpfstoffen möglichst zwei Wochen vor der geplanten Transplantation abgeschlossen werden sollten.

Gemäß der Publikation wurde bisher kein erhöhtes Risiko für Organabstoßungen durch die Stimulation des Immunsystems infolge von Impfungen nachgewiesen.

Die AkdÄ beschreibt, dass die Influenza-Impfung nach einer Transplantation stets mit zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen erfolgen sollte.

Quelle: AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2024/04 (AkdAe). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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