AkdÄ2024

5-Fluorouracil & DPD-Testung: Rote-Hand-Brief AkdÄ

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

5-Fluorouracil (5-FU) ist ein parenteral verabreichtes Chemotherapeutikum, das zur Behandlung verschiedener onkologischer Erkrankungen zugelassen ist. Der Abbau des Wirkstoffs erfolgt maßgeblich über das Enzym Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD).

Bei einer eingeschränkten Funktion dieses Enzyms ist der Abbau des Medikaments verzögert. Dies führt zu einem signifikant erhöhten Risiko für schwere oder lebensbedrohliche toxische Reaktionen unter der Therapie.

Dieser Artikel fasst die Sicherheitsinformationen des Rote-Hand-Briefs der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2024 zusammen. Im Fokus steht die korrekte Interpretation der DPD-Diagnostik bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion.

Empfehlungen

Die Sicherheitsinformationen formulieren folgende Kernaspekte zur Diagnostik und Therapieplanung:

Diagnostik vor Therapiebeginn

  • Vor dem Start einer Behandlung mit 5-Fluorouracil wird eine Phänotypisierung und/oder Genotypisierung auf einen DPD-Mangel empfohlen.

  • Wenn die DPD-Phänotypisierung über die Bestimmung der Uracilspiegel im Blut erfolgt, muss das Ergebnis bei Vorliegen einer Niereninsuffizienz mit Vorsicht interpretiert werden.

Einfluss der Nierenfunktion

Laut Rote-Hand-Brief kann eine mittelschwere oder schwere Nierenfunktionsstörung unabhängig von der Enzymaktivität zu erhöhten Uracilspiegeln im Blut führen. Es wird davor gewarnt, dass dies das Risiko einer falschen Diagnose eines DPD-Mangels erhöht.

Eine solche Fehldiagnose kann in der Folge zu einer Unterdosierung von 5-Fluorouracil führen. Dies birgt das Risiko einer verminderten onkologischen Wirksamkeit der Behandlung.

Therapieanpassung nach DPD-Status

Abhängig vom festgestellten DPD-Status ergeben sich laut Rote-Hand-Brief folgende therapeutische Konsequenzen:

DPD-StatusTherapeutische Konsequenz
Vollständiger DPD-MangelAbsolute Kontraindikation für 5-FU und andere Fluorpyrimidine
Partieller DPD-MangelReduzierte Anfangsdosis in Betracht ziehen

Kontraindikationen

Patienten mit einem vollständigen DPD-Mangel dürfen laut Rote-Hand-Brief nicht mit 5-Fluorouracil behandelt werden.

Diese absolute Kontraindikation gilt ebenfalls für die Behandlung mit anderen Fluorpyrimidinen wie Capecitabin und Tegafur.

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💡Praxis-Tipp

Der Rote-Hand-Brief warnt davor, erhöhte Uracilspiegel bei Vorliegen einer Niereninsuffizienz unkritisch als DPD-Mangel zu werten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine daraus resultierende Fehldiagnose zu einer Unterdosierung von 5-Fluorouracil und damit zu einer gefährlichen Untertherapie der onkologischen Grunderkrankung führen kann.

Häufig gestellte Fragen

Das Enzym Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD) ist für den Abbau von 5-Fluorouracil verantwortlich. Bei einer eingeschränkten Enzymfunktion besteht laut Rote-Hand-Brief ein stark erhöhtes Risiko für schwere oder lebensbedrohliche Toxizität.

Eine mittelschwere oder schwere Nierenfunktionsstörung kann zu erhöhten Uracilspiegeln im Blut führen. Wenn Uracilspiegel zur DPD-Phänotypisierung genutzt werden, kann dies fälschlicherweise als DPD-Mangel interpretiert werden.

Eine falsche Diagnose kann zu einer ungerechtfertigten Unterdosierung von 5-Fluorouracil führen. Dies vermindert die Wirksamkeit der onkologischen Behandlung erheblich.

Nein, bei einem vollständigen DPD-Mangel besteht eine absolute Kontraindikation. Diese Patienten dürfen weder mit 5-Fluorouracil noch mit anderen Fluorpyrimidinen wie Capecitabin oder Tegafur behandelt werden.

Gemäß den Sicherheitsinformationen sollte bei einem diagnostizierten partiellen DPD-Mangel eine reduzierte Anfangsdosis von 5-Fluorouracil in Betracht gezogen werden.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu 5-Fluorouracil (i.v.): Uracilspiegel zur DPD-Phänotypisierung bei Nierenfunktionsstörung mit Vorsicht interpretierenDrug (AkdÄ, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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