Sartane und Krebsrisiko: AkdÄ Stellungnahme
Hintergrund
Sartane (AT1-Antagonisten) werden zur Behandlung der arteriellen Hypertonie, Herzinsuffizienz und Nierenerkrankungen bei Diabetes mellitus eingesetzt. Sie blockieren den Angiotensin-II-Rezeptor und weisen im Vergleich zu ACE-Hemmern seltener Nebenwirkungen wie Reizhusten auf.
Anlass der Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2010 ist eine im Lancet Oncology veröffentlichte Metaanalyse. Diese Untersuchung einer US-amerikanischen Arbeitsgruppe legte ein geringfügig, aber statistisch signifikant erhöhtes Krebsrisiko unter der Einnahme von Sartanen nahe.
Die Publikation führte zu Verunsicherungen in der klinischen Praxis und veranlasste internationale Zulassungsbehörden zu weiteren Prüfungen. Die AkdÄ ordnet diese Ergebnisse hinsichtlich ihrer methodischen Qualität und biologischen Plausibilität ein.
Empfehlungen
Die AkdÄ formuliert in ihrer Stellungnahme folgende zentrale Positionen zur Verordnung und Sicherheit von Sartanen:
Bewertung der Metaanalyse
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Die AkdÄ sieht deutliche methodische Schwächen in der zugrundeliegenden Metaanalyse zum Krebsrisiko.
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Kritisiert wird insbesondere die Einbeziehung des Kombinationsarmes (Telmisartan plus Ramipril) aus der ONTARGET-Studie, da dieser pharmakologisch nicht rein als Sartan-Therapie gewertet werden kann.
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Die eingeschlossenen Studien waren ursprünglich nicht zur Untersuchung von Krebserkrankungen konzipiert, was zu einer uneinheitlichen Datenerfassung führte.
Biologische Plausibilität
Laut Stellungnahme ist eine tumorfördernde Wirkung von Sartanen biologisch nicht plausibel.
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Experimentelle Studien weisen eher auf eine hemmende Wirkung von AT1-Antagonisten und ACE-Hemmern bei diversen Tumoren hin.
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Die vorhandene Datenlage bietet keine fundierte Basis für die in der Metaanalyse berichtete Zunahme von Krebserkrankungen.
Konsequenzen für die Verordnungspraxis
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Es ergibt sich derzeit keine Notwendigkeit, die Empfehlungen für die Verordnung von Sartanen zu ändern.
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Sartane sind laut AkdÄ primär dann indiziert, wenn eine Hemmung des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems erforderlich ist, ACE-Hemmer jedoch (beispielsweise wegen Reizhusten) nicht vertragen werden.
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Ein überlegener Wirksamkeitsnachweis gegenüber den kostengünstigeren ACE-Hemmern fehlt.
Pharmakovigilanz
Die AkdÄ betont die Wichtigkeit der kontinuierlichen Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Es wird darauf hingewiesen, alle beobachteten Nebenwirkungen und Verdachtsfälle an die entsprechenden Stellen zu melden.
💡Praxis-Tipp
Laut AkdÄ sind Sartane nicht als generelle Erstlinientherapie anstelle von ACE-Hemmern anzusehen. Die Stellungnahme erinnert daran, dass Sartane aufgrund der höheren Kosten und der fehlenden Überlegenheit primär bei einer ACE-Hemmer-Unverträglichkeit indiziert sind. Ein Absetzen der Medikation aus Sorge vor einem erhöhten Krebsrisiko wird auf Basis der bewerteten Datenlage nicht befürwortet.
Häufig gestellte Fragen
Eine 2010 publizierte Metaanalyse zeigte ein statistisch leicht erhöhtes Krebsrisiko. Die AkdÄ bewertet diese Ergebnisse jedoch aufgrund methodischer Schwächen und fehlender biologischer Plausibilität als nicht ausreichend gesichert.
Laut Stellungnahme der AkdÄ besteht derzeit keine Notwendigkeit, die bestehenden Verordnungsempfehlungen zu ändern. Eine prophylaktische Umstellung aus Sorge vor Tumorerkrankungen wird nicht befürwortet.
Die AkdÄ sieht Sartane primär dann als indiziert an, wenn eine therapeutische Hemmung des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems notwendig ist, ACE-Hemmer aber aufgrund von Nebenwirkungen wie Reizhusten nicht vertragen werden. Eine generelle Überlegenheit von Sartanen gegenüber ACE-Hemmern ist nicht belegt.
In den Studien, die das Auftreten von Tumorerkrankungen als vordefinierten Endpunkt erfassten, war Telmisartan das am häufigsten untersuchte Studienmedikament. Die AkdÄ merkt an, dass sich aus den Daten kein genereller Gruppeneffekt für alle Sartane ableiten lässt.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: AT1-Antagonisten (Sartane) und Krebsrisiko (AkdÄ, 2010). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.