Warnung vor Ukrain bei Krebs: BfArM
Hintergrund
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt in einer Sicherheitsinformation aus dem Jahr 2011 dringend vor der Anwendung des Präparats Ukrain. Das Mittel wird ungesetzlich in Deutschland und anderen EU-Staaten in den Verkehr gebracht.
Im Internet wird das Produkt mit weitreichenden Heilversprechen beworben, etwa dass es eine Chemotherapie bei fast allen Krebsarten ersetzen könne. Für diese Aussagen existieren laut BfArM keine wissenschaftlich haltbaren Belege.
Bei dem Mittel handelt es sich vermutlich um ein semisynthetisches Mischpräparat. Es besteht aus dem Zytostatikum Thiotepa und Alkaloiden des Schöllkrauts (Chelidonium majus L.), wobei der Vertreiber selbst unterschiedliche Angaben zur Zusammensetzung macht.
Empfehlungen
Fehlende Zulassung und rechtliche Aspekte
Das BfArM weist darauf hin, dass Ukrain weder in Deutschland noch in der übrigen Europäischen Union zugelassen ist. Es liegen auch keine entsprechenden Zulassungsanträge vor.
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Das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln stellt nach §§ 95 und 96 des Arzneimittelgesetzes (AMG) eine Straftat dar.
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Eine im Jahr 2001 in der Ukraine erteilte Zulassung ruht seit November 2011.
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Anträge auf Ausweisung als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) beim Pankreaskarzinom wurden von der europäischen Behörde mangels belastbarer Belege wiederholt abgelehnt.
Medizinische Risiken und Evidenz
Die Behörde warnt vor erheblichen gesundheitlichen Gefahren durch die Anwendung. Das Hauptrisiko besteht darin, dass Patienten auf sichere und wirksame Standardtherapien verzichten.
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Durch das Unterlassen einer etablierten Behandlung kann sich die Krebserkrankung irreversibel verschlimmern.
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Es existieren keine angemessenen Prüfungen zur Wirksamkeit und Sicherheit bei Tumorerkrankungen.
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Vorliegende Publikationen bestehen überwiegend aus Einzelfallberichten oder weisen erhebliche methodische Mängel auf, wie etwa das Fehlen einer Vergleichsgruppe.
Grundsätzliche Empfehlung
Das BfArM rät dringend von der Anwendung ab. Es wird betont, dass Krebspatienten ausschließlich mit Arzneimitteln behandelt werden sollten, deren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität in einem regulären Zulassungsverfahren nachgewiesen wurden.
Kontraindikationen
Das BfArM warnt eindringlich vor jeglicher Anwendung von Ukrain bei Krebserkrankungen. Die Nutzung birgt das erhebliche Risiko, dass wirksame und gut verträgliche Standardtherapien unterbleiben, was zu einer irreversiblen Verschlimmerung der Erkrankung führen kann.
💡Praxis-Tipp
Bei Patienten, die alternative Krebsheilmittel aus dem Internet in Erwägung ziehen, wird eine proaktive Aufklärung über die Gefahren nicht zugelassener Präparate wie Ukrain empfohlen. Das BfArM betont, dass das größte Risiko solcher Mittel im Verzicht auf eine evidenzbasierte, lebensrettende Standardtherapie liegt.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM handelt es sich vermutlich um ein semisynthetisches Mischpräparat. Es besteht aus dem Zytostatikum Thiotepa sowie Alkaloiden des Schöllkrauts, wobei die genaue Zusammensetzung unklar ist.
Nein, das Präparat besitzt weder in Deutschland noch in der restlichen Europäischen Union eine Zulassung. Das BfArM weist darauf hin, dass das Inverkehrbringen nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat darstellt.
Das BfArM stellt fest, dass keine belastbaren Belege für die Wirksamkeit oder Sicherheit vorliegen. Die existierenden Veröffentlichungen sind meist Einzelfallberichte oder weisen schwere methodische Mängel auf.
Die Behörde warnt, da die Wirksamkeit nicht belegt ist und die Gefahr besteht, dass Patienten wirksame Standardtherapien abbrechen. Dies kann zu einer irreversiblen Verschlimmerung der Krebserkrankung führen.
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Quelle: Ukrain: BfArM warnt vor der Anwendung (BfArM, 2011). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.