Unzugelassene ATMP-Therapien: Sicherheitswarnung des PEI
Hintergrund
Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) sind hochinnovative Medikamente, die auf genetisch veränderten oder biotechnologisch bearbeiteten Zellen und Geweben basieren. Sie bieten erheblichen medizinischen Nutzen, unterliegen in der Europäischen Union jedoch strengen regulatorischen Standards.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) warnt gemeinsam mit der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vor einer wachsenden Zahl kommerzieller Behandlungsangebote mit unzugelassenen ATMP. Diese werden zunehmend im Internet und in sozialen Medien beworben, beispielsweise im Bereich der dendritischen Zelltherapien zur Krebsbehandlung.
Empfehlungen
Die Sicherheitsinformation formuliert folgende Kernpunkte zum Umgang mit ATMP:
Risiken unzugelassener Therapien
Laut PEI bergen nicht genehmigte ATMP erhebliche gesundheitliche Risiken, da sie keinen verbindlichen Qualitätskontrollen unterliegen. Es wird vor folgenden Gefahren gewarnt:
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Fehlende wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
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Ungeprüfte Qualität, Zusammensetzung und Lagerung
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Risiko schwerer Nebenwirkungen sowie finanzielle und emotionale Belastungen
Erkennungsmerkmale unseriöser Angebote
Das Dokument nennt konkrete Warnzeichen, die auf ein möglicherweise nicht zugelassenes ATMP hindeuten. Besondere Vorsicht ist bei kommerziellen Angeboten außerhalb klinischer Prüfungen geboten.
| Merkmal | Zugelassenes / Genehmigtes ATMP | Unzugelassenes kommerzielles ATMP |
|---|---|---|
| Zulassungsstatus | Bestätigt durch EMA oder nationale Behörde | Keine behördliche Bestätigung vorhanden |
| Evidenz | Wissenschaftlich belegte Wirksamkeit | Heilversprechen ohne belastbare Belege |
| Kosten | Erstattung durch Krankenkassen | Oft hohe Kosten für Selbstzahler |
| Rahmenbedingungen | Anwendung in zugelassenen Indikationen | Experimentelle Therapien außerhalb von Studien |
Empfohlenes Vorgehen in der Praxis
Es wird dringend geraten, ausschließlich mit zugelassenen ATMP oder im Rahmen genehmigter klinischer Prüfungen zu behandeln. An spezialisierten Zentren wie Universitätskliniken ist unter strengen rechtlichen Rahmenbedingungen auch eine kostenfreie, individualisierte Anwendung möglich.
Bei Verdacht auf ein illegales Behandlungsangebot wird eine Meldung an die zuständige Landesbehörde empfohlen. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen sollten über das Online-Portal des PEI gemeldet werden.
💡Praxis-Tipp
Bei Anfragen zu kostspieligen, im Internet beworbenen experimentellen Zelltherapien ist höchste Skepsis geboten. Es wird empfohlen, Betroffene aktiv auf die fehlenden Qualitätskontrollen und das Risiko schwerer Nebenwirkungen unzugelassener ATMP hinzuweisen. Eine ausführliche fachärztliche Beratung und die Einholung einer Zweitmeinung vor Therapiebeginn werden von den Behörden stark angeraten.
Häufig gestellte Fragen
ATMP (Advanced Therapy Medicinal Products) sind Arzneimittel für neuartige Therapien. Dazu gehören hochinnovative Behandlungen, die auf der gezielten genetischen Veränderung von Zellen oder auf biotechnologisch bearbeiteten Geweben basieren.
In der Europäischen Union werden diese Arzneimittel zentral durch die EU-Kommission nach einem Verfahren bei der EMA zugelassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nationale Behörden wie das Paul-Ehrlich-Institut eine Genehmigung erteilen.
Warnzeichen sind laut PEI kommerzielle Angebote experimenteller Therapien außerhalb klinischer Prüfungen und Heilversprechen ohne wissenschaftliche Belege. Zudem fehlen behördliche Zulassungsbestätigungen und die Kosten werden meist nicht von den Krankenkassen übernommen.
Der Verdacht auf ein Behandlungsangebot mit einem nicht zugelassenen ATMP sollte an die für die Arzneimittelüberwachung zuständige Landesbehörde gemeldet werden. Auftretende Nebenwirkungen können direkt über das Meldeportal des Paul-Ehrlich-Instituts erfasst werden.
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Quelle: Vorsicht bei kommerziellen Behandlungsangeboten mit nicht zugelassenen / nicht genehmigten Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) (PEI, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.