AkdÄ2014

Amygdalin & bedenkliche Rezepturen: AkdÄ/AMK Warnung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) warnen vor bedenklichen Stoffen in der Medizin. Ein besonderer Fokus liegt auf der Cyanid-Intoxikation durch Amygdalin, welches oft in der alternativen Krebstherapie eingesetzt wird.

Amygdalin kommt natürlich in Pfirsich- und Aprikosenkernen vor. Aus der Substanz kann toxische Blausäure freigesetzt werden, wobei die Toxizität besonders bei oraler Einnahme stark erhöht ist.

Gemäß dem Arzneimittelgesetz (AMG) ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen. Die AMK stellt hierzu eine Liste zur Verfügung, um Apothekern und Ärzten die Nutzen-Risiko-Abwägung bei individuell angefertigten Rezepturarzneimitteln zu erleichtern.

Empfehlungen

Warnung vor Amygdalin

Die AkdÄ rät ausdrücklich von der Anwendung Amygdalin-haltiger Fertigarzneimittel und anderer entsprechender Produkte ab. Die Substanz wird von Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen als unwirksam und toxisch eingestuft.

Umgang mit bedenklichen Rezepturen

Laut AMK-Empfehlung darf ein Rezepturarzneimittel nicht angefertigt werden, wenn eine Zulassungsbehörde es als bedenklich einstuft oder die Zulassung entsprechender Fertigarzneimittel widerrufen wurde. Die pharmazeutische Qualität der Ausgangsstoffe muss zwingend sichergestellt sein.

Bei Vorbehalten aufgrund von Literaturdaten oder unzureichender Datenlage wird folgendes Vorgehen empfohlen:

  • Rücksprache zwischen Apotheke und verordnendem Arzt über die Hintergründe der Verordnung

  • Gemeinsame Bewertung von Nutzen und Risiken für den individuellen Fall anhand der Literatur

  • Erwägung von etablierten Therapiealternativen

  • Verzicht auf die Herstellung, falls das Risiko den Nutzen übersteigt

  • Schriftliche Dokumentation der Nutzen-Risiko-Bewertung durch die Apotheke

Kontraindikationen

Die AMK stuft verschiedene Stoffe und Rezepturen zur Anwendung am Menschen als bedenklich ein. Die folgende Tabelle fasst ausgewählte bedenkliche Substanzen und ihre assoziierten Risiken gemäß der AMK-Liste zusammen:

Substanz / RezepturAssoziiertes Risiko
Amygdalin (Mandelonitril)Cyanid-Intoxikation bei mangelnder Wirksamkeit
Aristolochiasäure-haltige DrogenKanzerogen (multiple Karzinome)
Arnikablüten (zum Einnehmen)Dyspnoe, Tachykardie, Kollaps, Gastroenteritis
Borsäure (Ester und Salze)Mangelhafte Wirksamkeit, resorptive Vergiftungen
BufexamacHäufige Kontaktallergien
CäsiumsalzeLebensbedrohliche Arrhythmien
Formaldehyd (in Gynäkologika)Schwere allergische Reaktionen, kanzerogen
Pyrrolizidinalkaloid-haltige DrogenHepatotoxisch, kanzerogen
SchöllkrautHepatotoxisch
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbot bedenklicher Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz Vorrang vor dem apothekerlichen Kontrahierungszwang hat. Bei unzureichender Datenlage zu einer Rezeptur wird eine proaktive Absprache zwischen Arzt und Apotheker zur strengen Nutzen-Risiko-Abwägung empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Aus Amygdalin kann im Körper toxisches Cyanid (Blausäure) freigesetzt werden. Die AkdÄ warnt, dass die Toxizität besonders bei oraler Einnahme stark erhöht ist und zu lebensbedrohlichen Intoxikationen führen kann.

Ja, laut AMK hat das Verbot bedenklicher Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz Vorrang vor der Apothekenbetriebsordnung. Wenn ein begründeter Verdacht auf schädliche Wirkungen besteht, darf die Rezeptur nicht angefertigt werden.

Schöllkraut wird in der AMK-Liste aufgrund seiner hepatotoxischen Eigenschaften als bedenklich eingestuft. Dies gilt insbesondere, wenn bestimmte Tageshöchstdosen an Gesamtalkaloiden überschritten werden.

Laut dem Update der AMK-Liste von 2018 wurde Kava-Kava (Piper methysticum) aus der Liste der bedenklichen Stoffe gestrichen, da der Zulassungswiderruf aufgehoben wurde. Die Zubereitungen unterliegen jedoch weiterhin der Verschreibungspflicht.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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