IQWiG2018Kardiologie

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: ICD/CRT-Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht N16-02 untersucht den Nutzen des Telemonitorings mithilfe aktiver kardialer implantierbarer Aggregate. Dazu zählen implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren (ICD) sowie Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P und CRT-D).

Die Zielgruppe umfasst Personen, denen diese Aggregate zur Behandlung von ventrikulären Tachyarrhythmien oder Herzinsuffizienz implantiert wurden. Verglichen wird das Telemonitoring mit einer Standardbehandlung ohne telemedizinische Überwachung.

Unter Telemonitoring wird hierbei sowohl die Fernüberwachung als auch die Fernnachsorge verstanden. Ziel ist es, klinische Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen oder routinemäßige Nachsorgetermine teilweise zu ersetzen.

Empfehlungen

Der Bericht fasst die Ergebnisse aus 17 randomisierten kontrollierten Studien zusammen.

Klinische Endpunkte

Laut Bericht zeigt sich für die meisten untersuchten Endpunkte kein Vor- oder Nachteil des Telemonitorings gegenüber der Standardversorgung.

Dies betrifft unter anderem folgende Parameter:

  • Gesamtmortalität und kardiovaskuläre Mortalität

  • Hospitalisierungen (gesamt und kardiovaskulär bedingt)

  • Schlaganfälle und thromboembolische Ereignisse

  • Herzinfarkte und kardiale Dekompensationen

  • Therapiebedürftige Herzrhythmusstörungen und abgegebene Schocks

Fehlende Daten und Verzerrungspotenzial

Für zentrale Endpunkte fehlen laut Bericht relevante Mengen an Daten, was eine Verzerrung der Ergebnisse möglich macht. Aus diesem Grund wird für diese Endpunkte keine Nutzenaussage getroffen.

Konkret fehlen Daten in folgendem Ausmaß:

  • Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE): fehlende Ergebnisse bei 42 % der Untersuchten

  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität: fehlende Ergebnisse bei 82 % der Untersuchten

Fazit zum Nutzen

Der Nutzen des Telemonitorings bleibt insgesamt weiter unklar. Für eine endgültige Beurteilung möglicher Vor- oder Nachteile ist es laut Bericht zwingend notwendig, dass die fehlenden Studiendaten verfügbar gemacht werden.

Übersicht der Endpunkt-Bewertung

Der Bericht bewertet die Beleglage für die verschiedenen Endpunkte wie folgt:

EndpunktErgebnis Telemonitoring vs. StandardversorgungDatenlage
GesamtmortalitätKein Anhaltspunkt für Nutzen/SchadenAusreichend
HospitalisierungenKein Anhaltspunkt für Nutzen/SchadenAusreichend
Abgegebene SchocksKein Anhaltspunkt für Nutzen/SchadenAusreichend
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)Keine Nutzenaussage möglichUnvollständig
Gesundheitsbezogene LebensqualitätKeine Nutzenaussage möglichUnvollständig
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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass der klinische Zusatznutzen des Telemonitorings bei ICD- und CRT-Trägern bislang nicht eindeutig belegt ist. Es wird betont, dass insbesondere zu schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und zur Lebensqualität massive Datenlücken in den publizierten Studien bestehen. Eine kritische Abwägung beim Einsatz dieser Systeme im Praxisalltag wird daher impliziert.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht gibt es keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen oder Schaden des Telemonitorings in Bezug auf die Gesamtmortalität oder kardiovaskuläre Mortalität. Die Überlebensraten unterschieden sich in den Studien nicht signifikant von der Standardversorgung.

Der Bericht zeigt keinen statistisch signifikanten Effekt auf die Gesamtzahl der Hospitalisierungen. Auch bei kardiovaskulär bedingten Krankenhausaufenthalten konnte kein Vorteil der telemedizinischen Überwachung nachgewiesen werden.

Hierzu kann der Bericht keine verlässliche Aussage treffen. Da in den untersuchten Studien bei 82 % der Personen die Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität fehlten, war eine Bewertung dieses Endpunkts nicht möglich.

Es zeigt sich laut Bericht kein statistisch signifikanter Unterschied bei der Anzahl der Personen, die einen Schock durch ihr Aggregat erhielten. Ein Vor- oder Nachteil des Telemonitorings ist hierbei nicht belegt.

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Quelle: IQWiG N16-02: Telemonitoring mithilfe von aktiven kardialen implantierbaren Aggregaten bei ventrikulären Tachyarrhythmien sowie Herzinsuffizienz (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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