Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: IQWiG-Bericht
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung von Telemonitoring bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz. Ziel war der Vergleich einer telemedizinischen Mitbetreuung gegenüber der alleinigen Standardversorgung.
Die bewertete Intervention umfasst ein datengestütztes Management mit definierten Mindestanforderungen. Dazu gehört die tägliche Übertragung von Vitalparametern an ein ärztlich verantwortetes Telemonitoringzentrum.
Die Grundlage des Berichts bilden vier randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) mit einer Nachbeobachtungsdauer von 12 bis 24 Monaten. Das Verzerrungspotenzial wurde in allen eingeschlossenen Studien als hoch eingestuft.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht definiert zunächst klare Mindestanforderungen an das telemedizinische Management.
Mindestanforderungen an das Telemonitoring
Laut Bericht muss das System folgende Kriterien erfüllen:
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Mindestens tägliche Übertragung von Herzfrequenz, Herzrhythmus und dem allgemeinen Gesundheitszustand
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Engmaschige Datenanalyse durch ein ärztlich geleitetes Zentrum in Ergänzung zur regulären Betreuung
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Festgelegte maximale Reaktionszeiten von bis zu einem Werktag für das Zentrum und 24 Stunden für betreuende Ärzte
Untersuchte Telemonitoring-Strategien
In den bewerteten Studien wurden zwei unterschiedliche Ansätze identifiziert. Diese unterscheiden sich primär in der Art der Datenerfassung:
| Strategie | Datenerfassung | Patientenmitwirkung | Verwendete Geräte |
|---|---|---|---|
| Typ 1 | Automatisch | Keine Mitwirkung erforderlich | Implantierte Aggregate (ICD oder CRT-D) |
| Typ 2 | Manuell durch den Patienten | Tägliche Eigenmessung erforderlich | Externe, nicht invasive Geräte |
Ergebnisse der Nutzenbewertung
Die Auswertung der Endpunkte liefert differenzierte Ergebnisse hinsichtlich der Mortalität und Morbidität:
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Kardiovaskuläre Mortalität: Bei gemeinsamer Betrachtung beider Telemonitoring-Typen zeigt sich ein Anhaltspunkt für einen Nutzen.
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Gesamtmortalität: Es gibt keinen generellen Beleg für einen Nutzen oder Schaden.
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Subgruppen-Effekt: Für das Telemonitoring Typ 2 ergibt sich ein Hinweis auf einen Nutzen bezüglich der Gesamtmortalität bei Personen ohne depressive Symptomatik.
Für weitere Endpunkte wie Hospitalisierung, Schlaganfall, therapiebedürftige Herzrhythmusstörungen oder abgegebene Schocks eines kardialen Aggregats konnte kein Anhaltspunkt für einen Nutzen oder Schaden festgestellt werden. Aufgrund einer unvollständigen Datenlage war für die gesundheitsbezogene Lebensqualität und kardiale Dekompensationen keine Nutzenaussage möglich.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass der Überlebensvorteil durch ein nicht-invasives Telemonitoring (Typ 2) stark von Begleiterkrankungen abhängen kann. Ein Hinweis auf einen Nutzen bezüglich der Gesamtmortalität zeigte sich ausschließlich bei Personen ohne depressive Symptomatik. Dies unterstreicht die Relevanz der psychischen Verfassung bei der Indikationsstellung für telemedizinische Verfahren, die eine aktive Mitarbeit erfordern.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht umfassen die Mindestanforderungen die tägliche Übertragung von Herzfrequenz und Herzrhythmus. Zudem müssen Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand, beispielsweise über Fragebögen oder Aktivitätsdaten, übermittelt werden.
Die definierten Mindestanforderungen sehen eine maximale Reaktionszeit des Telemonitoringzentrums von bis zu einem Werktag vor. Die betreuenden Ärzte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme reagieren.
Die Auswertung der vier eingeschlossenen Studien ergab keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen bezüglich der Hospitalisierungsrate. Dies betrifft sowohl die Gesamthospitalisierungen als auch spezifisch kardiovaskuläre Krankenhausaufenthalte.
Der Bericht unterscheidet zwischen Typ 1 (automatische Übertragung durch ICD/CRT-D) und Typ 2 (tägliche Messung durch externe Geräte). Bei der kardiovaskulären Mortalität zeigte sich in der gemeinsamen Betrachtung beider Systeme ein Anhaltspunkt für einen Nutzen.
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Quelle: IQWiG N19-01: Datengestütztes, zeitnahes Management in Zusammenarbeit mit einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum für Patientinnen und Patienten (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.