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Social Media in der Kardiologie: Recht und Datenschutz

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Soziale Medien gewinnen in der wissenschaftlichen Kommunikation und der Kardiologie zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen eine schnelle Verbreitung von Studienergebnissen und fördern die internationale Vernetzung von Medizinern.

Im Gegensatz zu klassischen Publikationen fehlt auf Plattformen wie X (ehemals Twitter), LinkedIn oder Facebook jedoch ein standardisierter Peer-Review-Prozess. Dies birgt das Risiko der Verbreitung von Fehlinformationen und erfordert eine kritische Einordnung der geteilten Inhalte.

Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) beleuchtet die Vor- und Nachteile dieser Entwicklung. Es formuliert zudem rechtliche und ethische Rahmenbedingungen für einen professionellen digitalen Auftritt von Ärzten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Das Positionspapier warnt eindringlich davor, Eigennamen von Medizinprodukten (wie speziellen Kathetern) in Social-Media-Beiträgen zu nennen oder auf Firmen-Webinare zu verlinken. Ein solches Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das berufsrechtliche Fremdwerbeverbot dar. Es wird empfohlen, klinische Fälle stets produktneutral und ohne kommerzielle Verweise zu diskutieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut DGK-Positionspapier ist dies nur bei vollständiger Anonymisierung erlaubt, was in der Praxis oft schwer umsetzbar ist. Es wird dringend empfohlen, vorab eine schriftliche Datenschutz-Einwilligungserklärung der betroffenen Person einzuholen.

Das ungenehmigte Posten von digitalen Kopien fremder Vortragsfolien stellt laut Leitlinie einen Urheberrechtsverstoß dar. Es wird stattdessen geraten, die Erkenntnisse in eigenen Worten zusammenzufassen oder auf eine explizite CC-Lizenz des Referenten zu achten.

Die Leitlinie empfiehlt die strikte Trennung durch die Nutzung unterschiedlicher Accounts für private und professionelle Zwecke. Zudem wird zur Zurückhaltung bei Freundschaftsanfragen von Patienten geraten.

Das Positionspapier weist darauf hin, dass die Nennung von Produktnamen oder die Verlinkung auf Firmenangebote gegen das ärztliche Fremdwerbeverbot verstößt. Es wird empfohlen, ausschließlich unabhängige und produktneutrale Gesundheitsinformationen zu teilen.

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Quelle: Professioneller Umgang mit sozialen Medien in der Kardiologie Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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