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Glaukom: Überweisungskriterien und Rücküberweisung

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung, nicht ärztlich geprüft|Quelle: SIGN (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Glaukom ist weltweit eine der führenden Ursachen für irreversible Erblindung. Die frühzeitige Erkennung und Überweisung von der Primärversorgung in die augenärztliche Sekundärversorgung ist entscheidend, um Sehbehinderungen effektiv zu begrenzen.

Die schottische SIGN-Leitlinie 144 bietet evidenzbasierte Kriterien für die Beurteilung von Patienten mit okulärer Hypertension oder Glaukomverdacht. Sie zielt darauf ab, die diagnostische Genauigkeit an der Schnittstelle zwischen Optometristen und Augenärzten zu verbessern.

Ein besonderer Fokus der Leitlinie liegt auf der sicheren Entlassung von Patienten aus der Sekundärversorgung zurück in die ambulante Betreuung. Dies soll Ressourcen effizient nutzen und gleichzeitig eine kontinuierliche, sichere Überwachung der betroffenen Risikogruppen gewährleisten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein entscheidender Praxis-Hinweis der Leitlinie betrifft die Beurteilung der Papille in Abhängigkeit von ihrer Größe. Es wird betont, dass das schmalste Rand-Papillen-Verhältnis (Rim/Disc-Ratio) immer in Relation zur absoluten Papillengröße gesetzt werden muss. So rechtfertigt bei einer kleinen Papille (< 1,5 mm) bereits eine Ratio von < 0,3 eine Überweisung, während bei einer großen Papille (> 2,0 mm) erst eine Ratio von < 0,1 als Kriterium für eine Überweisung in die Sekundärversorgung gilt.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird eine Überweisung empfohlen, wenn der Augeninnendruck über 25 mmHg liegt. Bei Werten unter 26 mmHg sollte eine Überweisung erfolgen, wenn die zentrale Hornhautdicke unter 555 Mikrometer liegt und der Patient 65 Jahre oder jünger ist.

Es wird empfohlen, bei einem Termin mindestens zwei Messungen mit demselben Tonometer durchzuführen. Dies dient der Etablierung eines verlässlichen Ausgangswertes für die weitere Überwachung.

Die Leitlinie besagt, dass Patienten nach einem primären Winkelblock und erfolgreicher Iridotomie in die Primärversorgung entlassen werden können. Voraussetzung ist, dass der Kammerwinkel offen ist, keine topische Medikation benötigt wird und keine Glaukomzeichen vorliegen.

Wenn eine positive Familienanamnese bei Verwandten ersten Grades der einzige Risikofaktor ist, wird eine Kontrolluntersuchung alle zwei Jahre empfohlen. Bei Vorliegen weiterer Risikofaktoren sollte das Intervall entsprechend klinischem Ermessen verkürzt werden.

Die zentrale Hornhautdicke gilt als wichtiger Risikofaktor für die Progression einer okulären Hypertension zu einem Glaukom. Die Leitlinie empfiehlt daher, die CCT stets zu messen und bei Überweisungen zusammen mit dem Augeninnendruck anzugeben.

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Quelle: SIGN 144: Glaucoma Referral and Safe Discharge (SIGN, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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