Saxagliptin/Metformin: Zusatznutzen bei Typ-2-Diabetes
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A13-12 aus dem Jahr 2013 bewertet den Zusatznutzen der Fixkombination aus Saxagliptin und Metformin. Die Bewertung bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der Therapie des Typ-2-Diabetes mellitus.
Die Kombination wird als Dreifachtherapie zusammen mit einem Sulfonylharnstoff bei erwachsenen Patienten eingesetzt. Dies ist indiziert, wenn die maximal verträgliche Dosis von Metformin und einem Sulfonylharnstoff den Blutzucker nicht ausreichend kontrolliert.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Gabe von Metformin in Kombination mit Humaninsulin fest. Eine Therapie nur mit Humaninsulin ist laut G-BA angezeigt, wenn Metformin nicht ausreichend wirksam ist.
Empfehlungen
Bewertung des Zusatznutzens
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen der Dreifachkombination aus Saxagliptin, Metformin und Sulfonylharnstoff gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
Der pharmazeutische Unternehmer legte für die Bewertung einen indirekten Vergleich vor. Das IQWiG stufte die eingereichten Studien jedoch als ungeeignet zur Beantwortung der Fragestellung ein.
Methodische Mängel der Evidenz
Die vom Hersteller herangezogenen Studien wiesen laut Bericht folgende methodische Einschränkungen auf:
-
Es wurde keine geeignete Patientenpopulation untersucht, da die Patienten nicht durchgehend mit maximal verträglichen Dosen vorbehandelt waren.
-
Die Studiendauer war mit unter 24 Wochen zu kurz für eine adäquate Bewertung.
-
In den Vergleichsstudien wurde der Sulfonylharnstoff teilweise nicht zulassungskonform eingesetzt.
Epidemiologie und Kosten
Die Zielpopulation für diese spezifische Dreifachtherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf etwa 76.496 Patienten geschätzt.
Die Jahrestherapiekosten für die Kombination aus Saxagliptin, Metformin und Sulfonylharnstoff belaufen sich auf etwa 684 bis 701 Euro pro Patient.
Dosierung
Die Fachinformation empfiehlt laut Bericht folgende Dosierungsrichtlinien für die Fixkombination:
| Wirkstoff | Dosierung | Einnahme |
|---|---|---|
| Saxagliptin | 5 mg Gesamttagesdosis (2x 2,5 mg) | Zweimal täglich zu einer Mahlzeit |
| Metformin | Fortführung der bisherigen Dosis | Zweimal täglich zu einer Mahlzeit |
Bei Patienten mit leicht eingeschränkter Nierenfunktion wird keine Dosisanpassung empfohlen. Bei älteren Patienten (ab 65 Jahren) sollte die Anwendung unter Überwachung der Nierenfunktion erfolgen.
Kontraindikationen
Der Bericht listet basierend auf der Fachinformation folgende Kontraindikationen und Warnhinweise auf:
-
Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder eine Vorgeschichte schwerwiegender Reaktionen gegen DPP-4-Inhibitoren
-
Diabetische Ketoazidose oder diabetisches Präkoma
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Mäßige und schwere Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance < 60 ml/min)
-
Akute Erkrankungen, die die Nierenfunktion potenziell beeinflussen
-
Erkrankungen, die zu einer Gewebehypoxie führen können (z.B. Herz- oder Ateminsuffizienz)
-
Leberfunktionsstörung, akute Alkoholvergiftung oder Alkoholismus sowie Stillzeit
Zudem wird vor dem Risiko einer potenziell lebensbedrohlichen Laktatazidose durch Metformin-Akkumulation gewarnt. Es wird empfohlen, die Nierenfunktion bei normaler Funktion mindestens einmal jährlich und bei eingeschränkter Funktion zwei- bis viermal pro Jahr zu kontrollieren.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass für die Indikation der Dreifachtherapie zwingend eine vorherige unzureichende Blutzuckerkontrolle unter der maximal verträglichen Dosis von Metformin und einem Sulfonylharnstoff vorliegen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass ein direkter Wechsel auf die Dreifachkombination ohne diese spezifische Vorbehandlung nicht der Zulassung entspricht. Zudem wird bei der Therapie mit Metformin-haltigen Präparaten eine regelmäßige Überwachung der Nierenfunktion zur Vermeidung einer Laktatazidose empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen der Kombination mit einem Sulfonylharnstoff gegenüber Humaninsulin plus Metformin nicht belegt. Die vorgelegten Studien wurden aufgrund methodischer Mängel als ungeeignet eingestuft.
Der G-BA hat Metformin in Kombination mit Humaninsulin als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Eine Monotherapie mit Humaninsulin ist nur vorgesehen, wenn Metformin nicht ausreichend wirksam ist.
Die Therapie ist bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes angezeigt, wenn Diät, Bewegung sowie die maximal verträgliche Dosis von Metformin und einem Sulfonylharnstoff den Blutzucker nicht ausreichend kontrollieren.
Der Bericht zitiert die Fachinformation, wonach die Nierenfunktion bei nierengesunden Patienten mindestens einmal jährlich überprüft werden sollte. Bei älteren Patienten oder solchen mit eingeschränkter Nierenfunktion wird eine Kontrolle zwei- bis viermal pro Jahr empfohlen.
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Quelle: IQWiG A13-12: Saxagliptin/Metformin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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