AkdÄ2025Pharmakologie

Rote-Hand-Briefe: Neue Zustellung in Kliniken ab 2026

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Rote-Hand-Briefe sind ein zentrales Instrument zur schnellen Information von medizinischem Fachpersonal über neu erkannte, sicherheitsrelevante Risiken von Arzneimitteln. Sie werden in der Regel von den pharmazeutischen Unternehmern in Abstimmung mit den Zulassungsbehörden versendet.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einer aktuellen Drug Safety Mail über eine organisatorische Änderung bei der Zustellung dieser Dokumente. Diese Anpassung betrifft spezifisch den Informationsfluss innerhalb von Krankenhäusern und wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beschlossen.

Diese Zusammenfassung basiert auf einer kurzen Sicherheitsmitteilung (Drug Safety Mail 2025-46) der AkdÄ.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da Rote-Hand-Briefe ab 2026 nicht mehr direkt an individuelle Krankenhausärzte versendet werden, verlagert sich die Informationsweitergabe auf die krankenhausinterne Kommunikation. Laut Mitteilung von BfArM und PEI sind künftig die Krankenhausapotheken dafür zuständig, das leitende ärztliche Personal über neue Risiken zu informieren, welches diese Informationen im klinischen Alltag berücksichtigen muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut AkdÄ wird der direkte postalische Versand durch pharmazeutische Unternehmer an einzelne Krankenhausärzte zum 1. Januar 2026 eingestellt. Die Information erfolgt ab diesem Zeitpunkt über interne Strukturen.

Die Dokumente werden weiterhin postalisch an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken gesendet. Diese sind laut Mitteilung von BfArM und PEI dafür zuständig, das leitende ärztliche Personal zu informieren.

Nein, die grundsätzliche gesetzliche Pflicht der Zulassungsinhaber zur Mitteilung von Sicherheitsinformationen an die Fachkreise bleibt bestehen. Dies ist weiterhin im Arzneimittelgesetz (AMG) und im EU-Recht verankert.

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Quelle: AkdÄ: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren über eine Änderung der (AkdÄ, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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