Impfquoten in Pflegeeinrichtungen: RKI-Bericht
Hintergrund
Der vorliegende Abschlussbericht des RKI und der STIKO fasst die Daten zum COVID-19-Impfstatus in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen für den Monat April 2023 zusammen. Die gesetzliche Meldepflicht gemäß § 35 Abs. 6 IfSG lief zu diesem Zeitpunkt aus.
Laut Bericht sank die Teilnahmequote der Einrichtungen im Vergleich zum Dezember 2022 um 46 Prozent. Dies wird auf das Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a IfSG) sowie den Wegfall der letzten Corona-Maßnahmen zurückgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ermittlung des Impfstatus durch den Wegfall der gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtungen erschwert wurde. Diese veränderte Hintergrundsituation ist bei der Interpretation der gemeldeten Impfquoten zu berücksichtigen.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert zentrale Ergebnisse und Schlussfolgerungen zur Impfsituation:
STIKO-Empfehlungen
Zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines bestmöglichen Schutzes wird eine konsequente Umsetzung der STIKO-Impfempfehlungen angeraten. Der Bericht betont, dass dies insbesondere aufgrund der hohen Fluktuation in Pflegeeinrichtungen von großer Bedeutung ist.
Erfasste Impfquoten
Die Auswertung zeigt, dass die Grundimmunisierung in allen untersuchten Gruppen auf einem sehr hohen Niveau liegt. Bei den vierten Impfungen zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Personengruppen.
| Personengruppe | Ungeimpft | Mindestens 2 Impfungen | Mindestens 3 Impfungen | Mindestens 4 Impfungen |
|---|---|---|---|---|
| Beschäftigte | 5 % | 93 % | 76 % | 12 % |
| Bewohnende (vollstationär) | 6 % | 93 % | 87 % | 53 % |
| Gäste (teilstationär) | 3 % | 96 % | 90 % | 39 % |
Regionale Unterschiede
Der Bericht dokumentiert eine hohe Variabilität der Impfquoten zwischen den einzelnen Bundesländern.
-
Bei Beschäftigten mit mindestens zwei Impfungen schwankten die Quoten zwischen 80 und 98 Prozent
-
Bei Bewohnenden mit mindestens vier Impfungen lag die Spanne zwischen 29 und 68 Prozent
-
In sieben Bundesländern lag die Quote der viermal geimpften Beschäftigten unter 10 Prozent
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht ist bei der Interpretation von Impfquoten im zeitlichen Verlauf zu beachten, dass es sich nicht um eine Längsschnittuntersuchung handelt. Da die Anzahl der meldenden Einrichtungen monatlich variierte, können sinkende Quoten auch durch eine veränderte Datenbasis bedingt sein.
Häufig gestellte Fragen
Laut RKI-Bericht vom April 2023 weisen 93 Prozent der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen mindestens zwei Impfungen auf. Eine dritte Impfung erhielten 76 Prozent, während nur 12 Prozent vier oder mehr Impfungen aufweisen.
Der Bericht führt den Rückgang auf das Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Ende Dezember 2022 zurück. Zudem erschwerte der Wegfall der Corona-Maßnahmen die rechtliche Grundlage zur Ermittlung des Impfstatus durch die Arbeitgeber.
Gemäß den Daten des RKI haben 53 Prozent der Bewohnenden in vollstationären Einrichtungen mindestens vier Impfungen erhalten. Bei den Gästen in teilstationären Einrichtungen liegt dieser Anteil bei 39 Prozent.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: RKI: Meldepflicht stationaerer Pflegeeinrichtungen (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.