Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK): Diagnostik und Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) wird primär durch Enteroviren der Gruppe A, insbesondere die Coxsackieviren A6 und A16, verursacht. Laut dem RKI-Ratgeber handelt es sich um eine weltweit verbreitete, hochkontagiöse Infektionskrankheit, die vorwiegend Kinder unter zehn Jahren betrifft.

Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Stuhl oder kontaminierten Oberflächen. Dabei spielt neben der fäkal-oralen Übertragung in den ersten Tagen auch die Tröpfcheninfektion eine wesentliche Rolle.

Die verursachenden Viren sind relativ resistent gegen Umwelteinflüsse und viele Desinfektionsmittel. Das einzige Erregerreservoir ist der Mensch, weshalb keine Verbindung zur tierischen Maul- und Klauenseuche besteht.

Klinischer Kontext

Epidemiologie: Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit ist eine hochkontagiöse, weltweit verbreitete Virusinfektion, die vorwiegend Kinder unter zehn Jahren betrifft. Epidemische Häufungen treten typischerweise im Spätsommer und Herbst auf, wobei auch Erwachsene erkranken können. Pathophysiologie: Erreger sind verschiedene Enteroviren, am häufigsten Coxsackievirus A16 sowie das Enterovirus 71. Die Übertragung erfolgt primär von Mensch zu Mensch durch fäkal-orale Schmierinfektion oder über Tröpfchen aus den Atemwegen. Klinische Bedeutung: Die Erkrankung verläuft meist mild und selbstlimitierend, führt jedoch aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit häufig zu Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen. Besondere Relevanz hat das Enterovirus 71, da dieses in seltenen Fällen schwere neurologische Komplikationen wie Meningitiden oder Enzephalitiden verursachen kann. Diagnostik: Die Diagnose wird in der Regel rein klinisch anhand des charakteristischen vesikulären Exanthems an Händen und Füßen sowie des Enanthems der Mundschleimhaut gestellt. Eine labordiagnostische Bestätigung mittels PCR aus Stuhl oder Rachenabstrich ist meist nur bei atypischen oder schweren Verläufen erforderlich.

Wissenswertes

Die Inkubationszeit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit beträgt in der Regel drei bis zehn Tage. Erste Symptome wie Fieber und Halsschmerzen treten oft schon vor dem charakteristischen Hautausschlag auf.

Kinder können Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen, wenn sie fieberfrei sind und die Bläschen vollständig eingetrocknet sind. Ein ärztliches Attest ist für die Wiederzulassung nach dem Infektionsschutzgesetz im Regelfall nicht zwingend erforderlich.

Bei Erwachsenen verläuft die Infektion häufig asymptomatisch oder mit sehr milden, unspezifischen Symptomen. Wenn das Vollbild auftritt, zeigen sich jedoch die gleichen schmerzhaften Bläschen an Händen, Füßen und im Mundraum wie bei Kindern.

Eine Infektion während der Schwangerschaft verläuft für die Mutter meist mild und stellt in der Regel kein großes Risiko für das ungeborene Kind dar. Bei einer Infektion kurz vor der Entbindung kann das Virus jedoch auf das Neugeborene übertragen werden, was selten zu schweren systemischen Verläufen führt.

Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch, da keine spezifische antivirale Therapie zur Verfügung steht. Zur Linderung der schmerzhaften Mundläsionen kommen analgetische Gele oder Spülungen sowie systemische Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol zum Einsatz.

Infektionen mit dem Enterovirus 71 sind im Vergleich zu Coxsackieviren häufiger mit schweren neurologischen Komplikationen assoziiert. Dazu zählen aseptische Meningitiden, Enzephalitiden und akute schlaffe Paresen, die eine stationäre Überwachung erfordern.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist die Annahme, dass an HFMK erkrankte Kinder strikt von Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden müssen. Laut Leitlinie ist ein genereller Ausschluss nicht empfohlen, und die Kinder dürfen bei Fieberfreiheit und gutem Allgemeinbefinden Kitas oder Schulen weiterhin besuchen. Zudem wird betont, dass für die Wiederzulassung nach dem Eintrocknen der Bläschen in der Regel kein ärztliches Attest erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut RKI sind Erkrankte in der ersten Krankheitswoche hochkontagiös, insbesondere durch die Flüssigkeit in den Bläschen. Die Viren können jedoch auch nach Abklingen der Symptome noch über mehrere Wochen im Stuhl ausgeschieden werden.

Die Leitlinie empfiehlt primär eine klinische Diagnosestellung. Eine Labordiagnostik mittels PCR aus Stuhl oder Rachenabstrich ist nur in Ausnahmefällen indiziert, während serologische Untersuchungen als obsolet gelten.

Gemäß den Empfehlungen des RKI ist nach klinischer Genesung und dem Eintrocknen der Bläschen in der Regel kein schriftliches ärztliches Attest für die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen erforderlich.

Da Enteroviren unbehüllt und sehr widerstandsfähig sind, wird in medizinischen Einrichtungen die ausschließliche Verwendung von Desinfektionsmitteln mit dem Wirkbereich "viruzid" empfohlen.

Die meisten Infektionen in der Schwangerschaft verlaufen laut RKI mild oder asymptomatisch. Bei einer Infektion um den Geburtstermin herum kann das Virus jedoch auf das Neugeborene übertragen werden, was in den ersten zwei Lebenswochen zu schweren Verläufen führen kann.

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Quelle: RKI-Ratgeber: Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) (RKI/STIKO, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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