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Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK): RKI-Ratgeber

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf RKI Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Erreger sind primär Enteroviren der Gruppe A (v.a. CVA6 und CVA16), die fäkal-oral oder per Tröpfcheninfektion übertragen werden.
  • Die Diagnose wird in der Regel rein klinisch gestellt; eine serologische Diagnostik ist obsolet.
  • Über 80 % der Infektionen verlaufen asymptomatisch, typische Verläufe heilen meist nach 5–7 Tagen spontan aus.
  • Atypische Verläufe (oft durch CVA6) können stark jucken, andere Körperstellen betreffen und zur Onycholyse (Nagelverlust) führen.
  • Ein genereller Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht empfohlen; fieberfreie Kinder mit gutem Allgemeinzustand dürfen Kitas besuchen.
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Hintergrund

Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) wird vorwiegend durch Enteroviren der Gruppe A (EV-A), insbesondere CVA6 und CVA16, verursacht. Die Viren sind unbehüllt, bei niedrigem pH-Wert stabil und hochkontagiös. Das einzige Erregerreservoir ist der Mensch.

Die Übertragung erfolgt primär fäkal-oral (Schmierinfektion durch Stuhl, Bläschensekret, Speichel) sowie in den ersten Tagen der Infektion auch durch Tröpfcheninfektion. Die Inkubationszeit beträgt 3 bis 10 Tage (Spannweite 1 bis 30 Tage).

Klinische Symptomatik

Mehr als 80 % der Infektionen verlaufen asymptomatisch. Der typische symptomatische Verlauf ist mild und heilt meist innerhalb von 5 bis 7 Tagen ohne ärztliche Behandlung aus.

PhaseZeitpunktTypische Symptome
ProdromalstadiumTag 1Fieber, Appetitlosigkeit, Halsschmerzen
Enanthem1-2 Tage nach FieberSchmerzhafte rote Flecken, Bläschen und Ulcera an Mundschleimhaut, Zunge, Zahnfleisch
Exanthem1-2 Tage nach EnanthemNicht juckende rote Flecken oder Bläschen an Handflächen und Fußsohlen

Atypische Verläufe (häufig verursacht durch CVA6) können sich durch stark juckende Ausschläge an Gesäß, Genitalbereich, Knien oder Ellenbogen äußern. Als Spätfolge kann es nach einigen Wochen zum schmerzlosen Verlust von Finger- und Zehennägeln (Onycholyse) kommen.

Diagnostik

Die Diagnose wird in den allermeisten Fällen rein klinisch gestellt. Eine Labordiagnostik ist bei unkomplizierten Verläufen nicht erforderlich. Der serologische Nachweis ist obsolet, da eine hohe Durchseuchung der Bevölkerung besteht und die Erregervielfalt groß ist.

Falls eine Diagnostik zwingend notwendig ist (z. B. bei schweren oder unklaren Verläufen), erfolgt ein Virusnachweis mittels Enterovirus-PCR:

MaterialNachweisfensterBemerkung
StuhlErste 1-2 WochenHöchste Nachweisrate (ca. 80 %)
RachenabstrichFrühphaseErfasst die primäre Virusvermehrung im Rachenepithel
BläscheninhaltAkutphaseHochinfektiöses Material
LiquorBei ZNS-SymptomatikNur bei Verdacht auf aseptische Meningitis/Enzephalitis

Therapie und Hygienemaßnahmen

Es existiert keine spezifische antivirale Therapie, die Behandlung erfolgt rein symptomatisch.

Da Enteroviren unbehüllt und relativ umweltresistent sind, gelten besondere Anforderungen an die Hygiene:

  • Händehygiene: Sorgfältiges Waschen mit Seife (besonders nach dem Windelwechsel und Toilettengang) ist entscheidend.
  • Flächendesinfektion: In medizinischen Einrichtungen sind für eine sichere Virusinaktivierung zwingend Desinfektionsmittel mit dem Wirkbereich "viruzid" (Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren) erforderlich.

Management in Gemeinschaftseinrichtungen

Ein genereller Ausschluss von infektiösen Kindern aus Kitas oder Schulen ist nicht empfohlen.

  • Kinder können die Einrichtung weiterhin besuchen, solange sie fieberfrei sind und sich gesund fühlen.
  • Nach klinischer Genesung und Eintrocknen der Bläschen ist für die Wiederzulassung in der Regel kein schriftliches ärztliches Attest erforderlich.
  • Kontaktpersonen müssen nicht aus Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden.

💡Praxis-Tipp

Verzichten Sie auf eine serologische Diagnostik – diese ist obsolet. Klären Sie Eltern proaktiv darüber auf, dass ein später Nagelverlust (Onycholyse) nach einigen Wochen eine harmlose, aber mögliche Spätfolge der Infektion darstellt.

Häufig gestellte Fragen

Sobald sie fieberfrei sind, sich gesund fühlen und die Bläschen eingetrocknet sind. Ein ärztliches Attest ist für die Wiederzulassung in der Regel nicht erforderlich.
In der ersten Krankheitswoche (besonders durch die Bläschenflüssigkeit) besteht die höchste Ansteckungsgefahr. Über den Stuhl können die Viren jedoch noch über mehrere Wochen ausgeschieden werden.
Da es sich um unbehüllte Viren handelt, müssen in medizinischen Einrichtungen Desinfektionsmittel mit dem Wirkbereich 'viruzid' verwendet werden.
Meist verläuft die Infektion bei Schwangeren mild oder asymptomatisch. Eine Übertragung auf das Neugeborene um den Geburtstermin ist möglich, schwere Verläufe beim Neugeborenen sind jedoch sehr selten.
Nein, es besteht in Deutschland keine bundesweite krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es gibt lediglich einige länderspezifische Verordnungen (z. B. in Sachsen).

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