Perampanel (Fycompa): Indikation bei fokaler Epilepsie
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt regelmäßige Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel gemäß § 35a SGB V durch. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Erstverfahrens aus dem Jahr 2012 zum Wirkstoff Perampanel (Handelsname Fycompa).
Perampanel ist ein Antiepileptikum, das in der Neurologie zur Behandlung von Anfallsleiden eingesetzt wird. Epilepsie ist eine Erkrankung des zentralen Nervensystems, die durch wiederkehrende, unprovozierte Krampfanfälle gekennzeichnet ist.
Es ist zu beachten, dass der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2013 durch nachfolgende Verfahren aufgehoben und aktualisiert wurde. Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff fanden in den Jahren 2014, 2017 und 2020 statt.
Empfehlungen
Die G-BA-Dokumentation formuliert folgende Eckdaten zur Nutzenbewertung:
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut Dokumentation ist Perampanel (Fycompa) gemäß Fachinformation für folgende Indikation angezeigt:
-
Einsatz als Zusatztherapie bei Epilepsiepatienten.
-
Behandlung von fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung.
-
Anwendung bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren.
Verfahrensstatus und klinische Ergebnisse
Der G-BA weist explizit auf den historischen Status dieses spezifischen Verfahrens hin. Es wird betont, dass der ursprüngliche Beschluss vom 07.03.2013 aufgehoben wurde.
Ein Antrag auf erneute Nutzenbewertung führte zu einem neuen Beschluss im Februar 2014. Weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff folgten in den Jahren 2017 und 2020.
Die vorliegende Quelle stellt eine rein administrative Verfahrensübersicht dar. Konkrete Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens oder inhaltliche Zusammenfassungen der aktuelleren Folgebewertungen (2014-2020) sind in diesem Basisdokument nicht enthalten.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Perampanel aus dem Jahr 2013 aufgehoben wurde und für die aktuelle klinische Bewertung zwingend die Ergebnisse der Folgeverfahren (ab 2014) herangezogen werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokumentation ist Perampanel für Epilepsiepatienten ab einem Alter von 12 Jahren angezeigt.
Es wird als Zusatztherapie bei fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung eingesetzt.
Nein, der ursprüngliche Beschluss vom 07.03.2013 wurde laut Dokumentation aufgehoben. Er wurde durch einen neuen Beschluss zur erneuten Nutzenbewertung im Jahr 2014 ersetzt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Perampanel (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
G-BA Nutzenbewertung: Perampanel (Erneute Nutzenbewertung: Epilepsie, fokale Anfälle, ≥ 12 Jahre)
G-BA Nutzenbewertung: Perampanel (neues Anwendungsgebiet: Epilepsie, prim. generalisierte Anfälle, ≥ 12 Jahre)
G-BA Nutzenbewertung: Perampanel (Neues Anwendungsgebiet: Epilepsie, prim. generalisierte Anfälle, 7 bis < 12 Jahre)
IQWiG A17-61: Perampanel (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A12-12: Perampanel - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung)
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