Octenisept: Gewebeschäden bei Spülung tiefer Wunden

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einer Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2017. Sie thematisiert schwerwiegende Komplikationen bei der Wundversorgung.

Octenisept® ist ein wässriges Wund- und Schleimhautantiseptikum. Es ist unter anderem zur antiseptischen Behandlung vor diagnostischen und operativen Maßnahmen im Ano-Genitalbereich und in der Mundhöhle zugelassen.

Weitere Indikationen umfassen die zeitlich begrenzte unterstützende Therapie von Interdigitalmykosen sowie die adjuvante antiseptische Wundbehandlung.

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💡Praxis-Tipp

Der wichtigste Hinweis der AkdÄ ist der strikte Verzicht auf Octenisept® zur Spülung tiefer Wunden mittels Spritze. Bei kontaminierten tiefen Wunden wird stattdessen nach dem chirurgischen Débridement ausschließlich die Verwendung von steriler Kochsalzlösung (NaCl 0,9 %) oder Polyhexanid empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die AkdÄ warnt ausdrücklich vor der Spülung tiefer Wunden mit diesem Antiseptikum. Das Einbringen in tiefes Gewebe mittels Spritze kann zu schweren toxischen Gewebeschäden führen.

Das Präparat ist ausschließlich für die oberflächliche Anwendung zugelassen. Laut den Sicherheitshinweisen soll es nur mittels Tupfer aufgetragen oder aufgesprüht werden.

Nach einem fachgerechten chirurgischen Débridement ist eine zusätzliche Spülung oft nicht erforderlich. Falls bei Kontamination dennoch gespült wird, wird die Verwendung von NaCl 0,9 % oder Polyhexanid-haltigen Lösungen empfohlen.

Eine prophylaktische Antibiotikatherapie wird bei Verdacht auf eine nekrotisierende Fasziitis oder bei erhöhter Infektionsgefahr empfohlen. Dies betrifft insbesondere starke Verschmutzungen, Crushverletzungen oder abwehrgeschwächte Personen.

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Quelle: AkdÄ: Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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