BfArM2003

Arzneimittelsicherheit: BfArM-Zulassungsänderungen 2002

Diese Leitlinie stammt aus 2003 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2003)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte 2003 eine Übersicht zu Änderungen des Zulassungsstatus verschiedener Medikamente. Diese Anpassungen basieren auf Spontanberichten aus dem Jahr 2002.

Die Aktualisierungen betreffen primär die Fach- und Gebrauchsinformationen. Sie umfassen neue Erkenntnisse zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen und Warnhinweisen.

Solche Sicherheitswarnungen dienen der kontinuierlichen Überwachung der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz). Sie helfen dabei, seltene oder neu auftretende Risiken im klinischen Alltag zu minimieren.

Empfehlungen

Das BfArM dokumentiert spezifische Anpassungen für verschiedene Präparate. Die Änderungen umfassen Indikationsanpassungen, neue Warnhinweise und ergänzte Nebenwirkungsprofile.

Übersicht der Zulassungsänderungen

Präparat (Wirkstoff)Betroffener BereichWesentliche Änderung
Hepar-SL forte (Artischocken-Extrakt)NebenwirkungenAllergische Hautreaktionen ergänzt
Depo-Clinovir (Medroxyprogesteron)NebenwirkungenEinzelfälle von Anaphylaxie
Nimotop S (Nimodipin)AnwendungsgebietPräzisierung auf aneurysmatisch bedingte Subarachinoidalblutung
Lioresal Intrathecal (Baclofen)Warnhinweise / NWBox Warning für intrathekale Gabe; Absetzreaktionen (Krampfanfälle)

Neurologische und psychiatrische Warnhinweise

  • Lioresal/Baclofen Intrathecal: Es wird ein "Box Warning" eingeführt, wonach die intrathekale Gabe nur durch Ärzte mit spezieller Erfahrung erfolgen darf.

  • Lariam (Mefloquin): Es werden umfangreiche neue Warnhinweise zur Anwendung bei psychiatrischen Erkrankungen ergänzt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neuropsychische Störungen länger andauern können.

Kontraindikationen

Das Dokument listet mehrere neu aufgenommene Gegenanzeigen (Kontraindikationen) und kritische Wechselwirkungen auf.

Isopentylnitrit (Nitramyl)

Es wird vor der gleichzeitigen Gabe von Stickstoffmonoxid-Donatoren und Sildenafil gewarnt. Die Kombination kann zu einer erheblichen Verstärkung des blutdrucksenkenden Effekts führen.

Daher ist Nitramyl bei gleichzeitiger Einnahme von Sildenafil strikt kontraindiziert.

Mefloquin (Lariam)

Laut Dokument besteht eine Kontraindikation für die Malariaprophylaxe bei Vorliegen von psychiatrischen Erkrankungen.

Clinit-n

Das Präparat darf nicht bei schweren Störungen des Herz-Reizleitungssystems angewendet werden. Ebenso stellt eine akut dekompensierte Herzinsuffizienz eine Gegenanzeige dar.

Zusätzlich werden Erbrechen, Krämpfe, Bradykardie und Rhythmusstörungen als Nebenwirkungen aufgeführt.

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💡Praxis-Tipp

Ein besonders kritischer Hinweis des BfArM betrifft die absolute Kontraindikation der Kombination von Isopentylnitrit (Nitramyl) und Sildenafil. Diese Interaktion kann zu lebensbedrohlichen Blutdruckabfällen führen und erfordert eine sorgfältige medikamentöse Anamnese bezüglich der Einnahme von PDE-5-Hemmern.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM kann es bei Absetzreaktionen von Lioresal Intrathekal zu Krampfanfällen kommen. In schweren Fällen ist auch ein Status epilepticus möglich.

Das Dokument gibt an, dass Mefloquin (Lariam) bei psychiatrischen Erkrankungen nicht zur Prophylaxe angewendet werden darf. Zudem können neuropsychische Nebenwirkungen länger andauern.

Die gleichzeitige Einnahme von Sildenafil und Isopentylnitrit (Nitramyl) verstärkt den blutdrucksenkenden Effekt erheblich. Daher ist diese Kombination laut Fachinformation streng kontraindiziert.

Das Präparat ist bei schweren Störungen des Herz-Reizleitungssystems kontraindiziert. Auch eine akut dekompensierte Herzinsuffizienz stellt eine Gegenanzeige dar.

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Quelle: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten Januar bis Dezember 2002 (BfArM, 2003). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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