Mirena: Psychiatrische Nebenwirkungen und Aufklärung
Hintergrund
Die Bekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2009 thematisiert psychiatrische Erkrankungen als unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) des Intrauterinpessars Mirena. Das Gestagen-Reservoir enthält den Wirkstoff Levonorgestrel und ist zur Kontrazeption sowie zur Behandlung der Hypermenorrhö zugelassen.
Laut AkdÄ klärt das vom Hersteller bereitgestellte Formular über Risiken wie Blutungsveränderungen, Ovarialzysten, Infektionen, ein leicht erhöhtes Brustkrebsrisiko sowie Uterusperforationen auf. Ein expliziter Hinweis auf psychiatrische Erkrankungen fehlt in diesem Aufklärungsbogen jedoch.
In der gemeinsamen Spontanmeldedatenbank von BfArM und AkdÄ wurden bis Januar 2009 insgesamt 2129 Verdachtsfälle zu diesem Präparat erfasst. Auffällig ist laut Bericht, dass sich viele betroffene Frauen mit psychiatrischen Beschwerden direkt an die Kommission wenden, da ein Zusammenhang oft spät erkannt wird.
💡Praxis-Tipp
Ein wesentlicher Hinweis der AkdÄ ist, bei Patientinnen mit neu aufgetretenen Depressionen oder Panikattacken stets an das Intrauterinpessar als mögliche Ursache zu denken. Es wird betont, dass die Symptomatik oft erst spät mit dem Präparat in Verbindung gebracht wird, sich aber nach einer Entfernung meist deutlich bessert.
Häufig gestellte Fragen
Laut der AkdÄ-Bekanntgabe gibt es zahlreiche Spontanmeldungen über depressive Verstimmungen und Depressionen unter der Anwendung. Es wird empfohlen, Patientinnen vor der Einlage über dieses Risiko aufzuklären.
Die Fachinformation listet depressive Stimmungen, Nervosität, verminderte Libido und Stimmungsschwankungen als häufige oder gelegentliche Nebenwirkungen auf. Zudem wurden der AkdÄ Fälle von Panikattacken, Angst und Schlafstörungen gemeldet.
Die AkdÄ berichtet von Patientinnen, bei denen nach der Entfernung des Intrauterinpessars eine deutliche Besserung der psychiatrischen Beschwerden eintrat. Es wird geraten, bei entsprechenden Symptomen die Spirale als Auslöser in Betracht zu ziehen.
Ja, die AkdÄ betont die Wichtigkeit, im Aufklärungsgespräch explizit auf mögliche psychiatrische unerwünschte Arzneimittelwirkungen hinzuweisen. Das Standard-Aufklärungsformular des Herstellers enthielt diese Hinweise zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Psychiatrische Erkrankungen als unerwünschte Arzneimittelwirkung von Mirena® (AkdÄ, 2009). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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