G-BA2016

Lenvatinib: Nutzenbewertung bei Nierenzellkarzinom

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst die formale Verfahrensübersicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016/2017 zum Wirkstoff Lenvatinib (Handelsname Kisplyx) zusammen. Das Dokument dokumentiert den administrativen Ablauf der Nutzenbewertung für ein damals neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.

Das Nierenzellkarzinom (RCC) erfordert in fortgeschrittenen Stadien häufig zielgerichtete systemische Therapien. Eine etablierte Strategie ist die Hemmung des vaskulären endothelialen Wachstumsfaktors (VEGF), um die Tumorangiogenese zu unterdrücken.

In G-BA-Verfahren werden üblicherweise klinische Eckdaten wie Hazard Ratios für das progressionsfreie Überleben (PFS) oder Gesamtüberleben (OS) herangezogen, um das Ausmaß des Zusatznutzens zu bestimmen. Da die vorliegende Quelle jedoch eine reine Verfahrensdokumentation ist, sind diese spezifischen Studienergebnisse in den verlinkten Volltexten hinterlegt und hier nicht explizit aufgeführt.

Empfehlungen

Die G-BA-Verfahrensdokumentation definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lenvatinib im untersuchten Anwendungsgebiet.

Zugelassene Indikation

Laut Dokument ist Lenvatinib (Kisplyx) für folgende spezifische Patientengruppe indiziert:

  • Einsatz bei erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (renal cell carcinoma, RCC).

  • Die Therapie erfolgt in Kombination mit Everolimus.

  • Voraussetzung ist eine vorhergehende, gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichtete Behandlung.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Dokument hält fest, dass die ursprüngliche Beschlussfassung vom 16. März 2017 befristet war. Das reguläre Ende dieser Befristung war für den 31. Dezember 2020 angesetzt.

Es wird dokumentiert, dass dieser Beschluss durch ein nachfolgendes Verfahren zur Neubewertung am 1. Januar 2021 offiziell aufgehoben wurde.

Bewertungsgrundlagen

Die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde am 2. Januar 2017 veröffentlicht. Darauf folgten ein schriftliches Stellungnahmeverfahren sowie eine mündliche Anhörung im Februar 2017.

Die detaillierten tragenden Gründe zum Beschluss sowie die zusammenfassende Dokumentation sind als separate Dokumente im Verfahren hinterlegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss von 2017 zu Lenvatinib beim Nierenzellkarzinom durch eine Neubewertung aus dem Jahr 2021 abgelöst wurde und somit in seiner ursprünglichen Form nicht mehr gültig ist.

Häufig gestellte Fragen

Die Indikation umfasst erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC). Voraussetzung ist, dass diese zuvor eine VEGF-gerichtete Therapie erhalten haben.

Laut Dokument erfolgt der Einsatz von Lenvatinib (Kisplyx) in dieser Indikation in Kombination mit Everolimus.

Nein, das Dokument hält fest, dass der Beschluss vom März 2017 befristet war. Er wurde durch ein nachfolgendes Verfahren vom 1. Januar 2021 offiziell aufgehoben.

Die vorliegende Quelle ist eine rein administrative Verfahrensübersicht. Die detaillierten klinischen Daten und das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind in den verlinkten Beschlusstexten und tragenden Gründen des G-BA dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lenvatinib (neues Anwendungsgebiet: Nierenzellkarzinom) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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