Lenvatinib: Therapie des Schilddrüsenkarzinoms
Hintergrund
Lenvatinib (Handelsname Lenvima) ist ein Wirkstoff, der in der Onkologie unter anderem zur Behandlung von Schilddrüsenneoplasien eingesetzt wird. Der Wirkstoff besaß zum Zeitpunkt der initialen Zulassung den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte im Jahr 2015 eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für Lenvatinib durch. Das Verfahren begann im Juli 2015 und endete mit der Beschlussfassung im Dezember desselben Jahres.
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens von 2015. Es ist zu beachten, dass dieser spezifische Beschluss durch ein späteres Verfahren im Jahr 2019 offiziell aufgehoben wurde.
💡Praxis-Tipp
Bei der Recherche zur Nutzenbewertung von Lenvatinib (Lenvima) beim Schilddrüsenkarzinom ist darauf zu achten, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2015 nicht mehr gültig ist. Es wird empfohlen, für aktuelle Verordnungsentscheidungen die neueren G-BA-Beschlüsse ab dem Jahr 2019 heranzuziehen, welche nach dem Wegfall des Orphan-Drug-Status gefasst wurden.
Häufig gestellte Fragen
Nein, laut den Dokumenten des G-BA wurde der Beschluss vom 17.12.2015 offiziell aufgehoben. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 15.02.2019 ersetzt.
Der G-BA gibt an, dass die Neubewertung im Jahr 2019 aufgrund der Aufhebung des Orphan-Drug-Status für das Anwendungsgebiet Schilddrüsenkarzinom erfolgte. Dies machte ein reguläres, neues Nutzenbewertungsverfahren erforderlich.
Das Verfahren aus dem Jahr 2015 bezog sich auf das therapeutische Gebiet der Schilddrüsenneoplasien. Zu diesem Zeitpunkt wurde Lenvatinib noch als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lenvatinib (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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