G-BA2015

Lenvatinib bei Schilddrüsenkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Lenvatinib (Handelsname Lenvima) ist ein Wirkstoff, der in der Onkologie unter anderem zur Behandlung von Schilddrüsenneoplasien eingesetzt wird. Der Wirkstoff besaß zum Zeitpunkt der initialen Zulassung den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte im Jahr 2015 eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für Lenvatinib durch. Das Verfahren begann im Juli 2015 und endete mit der Beschlussfassung im Dezember desselben Jahres.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens von 2015. Es ist zu beachten, dass dieser spezifische Beschluss durch ein späteres Verfahren im Jahr 2019 offiziell aufgehoben wurde.

Empfehlungen

Der vorliegende Text des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthält keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf der Nutzenbewertung.

Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses

Das wichtigste formale Ergebnis dieses Dokuments ist der Status des Beschlusses vom 17.12.2015. Laut G-BA wurde dieser Beschluss durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben.

Der aufhebende Beschluss datiert auf den 15.02.2019. Als Grund für die Neubewertung wird die Aufhebung des Orphan-Drug-Status für Lenvatinib beim Schilddrüsenkarzinom genannt.

Historischer Verfahrensablauf

Für die historische Dokumentation listet der G-BA folgende Meilensteine des Verfahrens von 2015 auf:

  • Beginn des Verfahrens am 01.07.2015

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des Stellungnahmeverfahrens am 01.10.2015

  • Mündliche Anhörung am 10.11.2015

  • Ursprüngliche Beschlussfassung am 17.12.2015

Zudem wird auf weitere, spätere Bewertungsverfahren zu Lenvatinib in den Jahren 2016, 2018, 2019 und 2021 verwiesen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Nutzenbewertung von Lenvatinib (Lenvima) beim Schilddrüsenkarzinom ist darauf zu achten, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2015 nicht mehr gültig ist. Es wird empfohlen, für aktuelle Verordnungsentscheidungen die neueren G-BA-Beschlüsse ab dem Jahr 2019 heranzuziehen, welche nach dem Wegfall des Orphan-Drug-Status gefasst wurden.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut den Dokumenten des G-BA wurde der Beschluss vom 17.12.2015 offiziell aufgehoben. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 15.02.2019 ersetzt.

Der G-BA gibt an, dass die Neubewertung im Jahr 2019 aufgrund der Aufhebung des Orphan-Drug-Status für das Anwendungsgebiet Schilddrüsenkarzinom erfolgte. Dies machte ein reguläres, neues Nutzenbewertungsverfahren erforderlich.

Das Verfahren aus dem Jahr 2015 bezog sich auf das therapeutische Gebiet der Schilddrüsenneoplasien. Zu diesem Zeitpunkt wurde Lenvatinib noch als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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