Lenvatinib bei Schilddrüsenkarzinom: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf den administrativen Daten der G-BA Nutzenbewertung aus dem Jahr 2019. Das Verfahren behandelt den Wirkstoff Lenvatinib (Handelsname Lenvima).
Der Anlass für diese spezifische Bewertung war die Aufhebung des Orphan-Drug-Status für das Medikament in dieser Indikation. Ein Orphan-Drug-Status wird ursprünglich für Arzneimittel gegen seltene Leiden vergeben und ist an bestimmte regulatorische Rahmenbedingungen geknüpft.
Das differenzierte Schilddrüsenkarzinom (DTC) umfasst papilläre, follikuläre und Hürthle-Zell-Karzinome. Wenn diese Tumoren fortschreiten und nicht mehr auf die Standardbehandlung mit Radiojod ansprechen, werden zielgerichtete Systemtherapien wie Lenvatinib eingesetzt.
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Anwendungsgebiet
Laut G-BA-Dokument ist Lenvatinib für eine spezifische Gruppe mit Schilddrüsenneoplasien indiziert. Die Zulassung umfasst die Behandlung von erwachsenen Personen.
Folgende Kriterien müssen für den Einsatz gemäß Fachinformation erfüllt sein:
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Es liegt ein differenziertes Schilddrüsenkarzinom (DTC) vor.
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Dies schließt papilläre, follikuläre und Hürthle-Zell-Karzinome ein.
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Die Erkrankung ist progressiv, lokal fortgeschritten oder metastasiert.
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Der Tumor hat nicht auf eine Radiojodtherapie (RAI) angesprochen.
Verfahrensstatus
Das Nutzenbewertungsverfahren wurde nach der Aufhebung des Orphan-Drug-Status eingeleitet. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses trat am 15.08.2019 in Kraft.
💡Praxis-Tipp
Bei der Indikationsstellung für Lenvatinib ist darauf zu achten, dass die fehlende Ansprechbarkeit auf eine Radiojodtherapie (RAI) eindeutig dokumentiert ist. Das Medikament ist laut G-BA-Dokument ausschließlich für progressive, lokal fortgeschrittene oder metastasierte Stadien des differenzierten Schilddrüsenkarzinoms zugelassen.
Häufig gestellte Fragen
Das G-BA-Dokument nennt das differenzierte Schilddrüsenkarzinom (DTC) als Anwendungsgebiet. Dies umfasst explizit papilläre, follikuläre und Hürthle-Zell-Karzinome.
Der Einsatz ist bei erwachsenen Personen mit progressivem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Tumorstadium indiziert. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass die Erkrankung nicht auf eine Radiojodtherapie angesprochen hat.
Die erneute Bewertung durch den G-BA wurde durch die Aufhebung des Orphan-Drug-Status für den Wirkstoff in dieser Indikation ausgelöst. Das Verfahren wurde im August 2019 mit einem Beschluss offiziell abgeschlossen.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lenvatinib (Bewertung nach Aufhebung des Orphan Drug-Status: Schilddrüsenkarzinom) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.