IQWiG2024Infektiologie

Follikuläres Lymphom: Therapie und Indikationsregister

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht I23-08 befasst sich mit der systematischen Recherche nach Indikationsregistern für das follikuläre Lymphom (FL) bei Erwachsenen. Hintergrund ist die Prüfung der Erforderlichkeit einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung (AbD) im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln.

Gemäß dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solche Datenerhebungen für Orphan Drugs oder bedingt zugelassene Medikamente beauflagen. Ziel ist eine valide Quantifizierung des Zusatznutzens im klinischen Alltag.

Um die Realisierbarkeit einer solchen Datenerhebung zu prüfen, wird systematisch nach bestehenden Registern gesucht. Ein medizinisches Register wird dabei als organisiertes System definiert, das prospektiv und standardisiert Beobachtungsdaten zu einer festgelegten Population erhebt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Für die Planung von anwendungsbegleitenden Datenerhebungen beim follikulären Lymphom ist zu beachten, dass mit dem MZoL-FL Register und der RUBIN-Plattform bereits etablierte oder im Aufbau befindliche nationale Registerstrukturen existieren. Der Bericht unterstreicht implizit, dass internationale Register ohne deutsche Studienzentren für die Erfüllung der G-BA-Anforderungen zur Nutzenbewertung primär nicht ausreichend sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht erfüllen das MZoL-FL Register der German Lymphoma Alliance sowie die RUBIN-Plattform der iOMEDICO AG die Kriterien für ein deutsches Indikationsregister. Zudem erfassen die allgemeinen klinischen Krebsregister in Deutschland ebenfalls systematisch Beobachtungsdaten zu dieser Indikation.

Die Recherche dient dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als methodische Entscheidungsgrundlage. Es wird geprüft, ob für neue Arzneimittel eine anwendungsbegleitende Datenerhebung zur Quantifizierung des Zusatznutzens realisierbar und angemessen ist.

Ein internationales Register wird in der Nutzenbewertung nur dann primär berücksichtigt, wenn es mindestens ein aktives Zentrum in Deutschland aufweist. Das Dokument zeigt am Beispiel des CANTERA/LUPIAE Registers, dass rein ausländische Datenerhebungen die strengen Einschlusskriterien verfehlen.

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Quelle: IQWiG I23-08: Follikuläres Lymphom bei Erwachsenen (Bewertung gemäß § 35a SGB V); Recherche nach Indikationsregistern (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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