Blinatumomab bei ALL: Indikation und Therapiekosten
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG (G17-04) bewertet das Dossier zu Blinatumomab (Blincyto). Es handelt sich um ein Orphan Drug zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom negativer (Ph-), rezidivierter oder refraktärer B-Vorläufer akuter lymphatischer Leukämie (ALL).
Bei Orphan Drugs gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung nach dem Sozialgesetzbuch gesetzlich als belegt. Daher beschränkt sich die Bewertung des Instituts auf die Überprüfung der Angaben zur Anzahl der GKV-Patienten in der Zielpopulation und zu den zu erwartenden Therapiekosten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nutzt diese Dossierbewertung als Grundlage für seinen endgültigen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung. Die Verantwortung für die vorliegende Datenanalyse liegt ausschließlich beim IQWiG.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass für den Behandlungsbeginn mit Blinatumomab ein stationärer Aufenthalt für mindestens 9 Tage des ersten Zyklus und die ersten 2 Tage des zweiten Zyklus empfohlen wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei Patienten mit kompletter Remission nach den ersten zwei Zyklen bis zu drei weitere Zyklen als Konsolidierungstherapie infrage kommen, was bei der Therapieplanung und Kostenkalkulation berücksichtigt werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament ist für Erwachsene mit Philadelphia-Chromosom negativer, rezidivierter oder refraktärer B-Vorläufer akuter lymphatischer Leukämie (ALL) zugelassen. Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der Zusatznutzen für diese Gruppe gesetzlich als belegt.
Der pharmazeutische Unternehmer gibt die reinen Arzneimittelkosten mit rund 104.000 Euro pro Jahr an. Das IQWiG merkt jedoch an, dass dies eine Unterschätzung sein könnte, da zusätzliche Kosten für Pumpen, Prämedikation und Lösungsherstellung in dieser Rechnung fehlen.
Die Fachinformation sieht bis zu zwei initiale Zyklen à 28 Tage vor. Bei Erreichen einer kompletten Remission können laut Bericht bis zu drei weitere Zyklen als Konsolidierungstherapie folgen.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG G17-04: Blinatumomab (akute lymphatische Leukämie) -Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Ablauf Befristung) (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG G21-04: Blinatumomab (akute lymphatische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G19-08: Blinatumomab (ALL, MRD-positive Patienten) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G19-07: Blinatumomab (ALL, pädiatrische Patienten) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G15-15: Blinatumomab - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
IQWiG G25-07 : Blinatumomab (refraktäre ALL, Kinder < 1 Jahr) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G25-08: Blinatumomab (Erstrezidiv ALL, Kinder < 1 Jahr) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G25-09: Blinatumomab (ALL, Erwachsene) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G21-23: Blinatumomab (akute lymphatische Leukämie, Ph-, CD19+, Kinder ab 1 bis 18 Jahre) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen