Pembrolizumab bei NSCLC: Indikation und PD-L1-Status
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Pembrolizumab. Dies betrifft die neoadjuvante und adjuvante Behandlung des resezierbaren nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit hohem Rezidivrisiko.
Im Fokus des Berichts steht die Überprüfung der vom pharmazeutischen Unternehmer berechneten Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens wurden ergänzende Daten zur Zielpopulation eingereicht.
Das IQWiG bewertet insbesondere die Berechnungsgrundlagen für den Anteil der Erkrankten mit einem PD-L1-Status von unter 1 Prozent. Zudem werden methodische Schritte zur Eingrenzung der operablen Zielpopulation analysiert.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass historische Daten zu rein neoadjuvanten Behandlungen nicht unkritisch auf den neuen perioperativen Einsatz (neoadjuvant plus adjuvant) von Pembrolizumab übertragen werden können. Eine reine Orientierung am bisherigen Versorgungsgeschehen führt laut Bericht zu einer starken Unterschätzung der tatsächlichen Zielpopulation.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht wird der Anteil der Erkrankten mit einem PD-L1-Status < 1 % auf Basis der KEYNOTE-671-Studie auf 36,3 Prozent geschätzt. Der Anteil mit einer Expression ≥ 1 % liegt demnach bei 63,7 Prozent.
Das IQWiG kritisiert, dass die Eingrenzung auf Personen, die in der Vergangenheit bereits eine neoadjuvante Therapie erhielten, die Zielpopulation zu stark einschränkt. Der neue perioperative Ansatz unterscheidet sich maßgeblich vom bisherigen Versorgungsgeschehen.
Der Bericht bewertet die Zulassungsstudie KEYNOTE-671 als die beste Annäherung an die Population. Sie spiegelt die aktuelle Stadieneinteilung nach UICC (8. Auflage) am besten wider.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG G24-23: Pembrolizumab (NSCLC, neoadjuvant + adjuvant) – 2. Addendum zum Projekt A24-46 (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG A25-81: Nivolumab (NSCLC, perioperativ) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A25-98: Durvalumab (NSCLC, neoadjuvant + adjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB
IQWiG A24-46: Pembrolizumab (NSCLC, neoadjuvant + adjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A22-67: Atezolizumab (NSCLC) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A24-47: Pembrolizumab (NSCLC, adjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG G23-20: Tremelimumab und Durvalumab (NSCLC) - 2. Addendum zum Projekt A23-29 | A23-31
IQWiG A23-74: Nivolumab (NSCLC, Kombination mit platinbasierter Chemotherapie, neoadjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A21-98: Cemiplimab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen