Maribavir: Indikation bei refraktärer CMV-Infektion
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht G22-41 bewertet das Dossier zu Maribavir. Das Arzneimittel wird zur Behandlung einer refraktären Zytomegalievirus(CMV)-Infektion oder -Erkrankung eingesetzt.
Die Zielgruppe umfasst erwachsene Personen nach einer hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSCT) oder einer Transplantation solider Organe (SOT). Die Infektion muss gegenüber mindestens einer Vortherapie refraktär sein.
Da Maribavir als Orphan Drug zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits als belegt. Das IQWiG bewertet in diesem Verfahren ausschließlich die Angaben zur Größe der Zielpopulation und den zu erwartenden Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass bei einer Therapie mit Maribavir eine engmaschige Überwachung von Immunsuppressiva wie Tacrolimus, Cyclosporin, Sirolimus oder Everolimus erforderlich ist. Diese Überwachung mittels Immunoassay verursacht zusätzliche Kosten und stellt einen relevanten Bestandteil des Behandlungsmanagements dar.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht wird Maribavir bei Erwachsenen mit refraktärer CMV-Infektion nach einer Stammzell- oder Organtransplantation eingesetzt. Die Infektion muss gegenüber Vortherapien wie Ganciclovir oder Foscarnet refraktär sein.
Die Jahrestherapiekosten belaufen sich laut Bewertung auf rund 68.861 bis 69.021 Euro pro Person. Darin sind die Arzneimittelkosten sowie notwendige Begleitleistungen für das Monitoring enthalten.
Der Bericht geht von einer achtwöchigen Behandlungsdauer pro Zyklus aus. Dabei wird für die Kostenkalkulation standardmäßig eine Behandlung pro Jahr veranschlagt.
Die gleichzeitige Gabe von Maribavir mit Valganciclovir oder Ganciclovir wird im Bericht als Kontraindikation aufgeführt.
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Quelle: IQWiG G22-41: Maribavir (Cytomegalievirus-Infektion (therapierefraktär)) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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