IQWiG2018Hämatologie

Allogene T-Zellen bei HSCT: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Artikel fasst die IQWiG-Dossierbewertung (G18-02) zu allogenen T-Zellen zusammen. Das Medikament ist als sogenanntes Orphan Drug für ein seltenes Leiden zugelassen.

Es wird als Begleittherapie bei einer haploidentischen hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSCT) eingesetzt. Die Zielgruppe umfasst Erwachsene mit hämatologischen Malignitäten, die ein hohes Risiko aufweisen.

Aufgrund der Einstufung als Orphan Drug gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Die Bewertung fokussiert sich daher ausschließlich auf die Ermittlung der Zielpopulation und die zu erwartenden Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht betont, dass der Verbrauch des patientenindividuell hergestellten Arzneimittels stark variieren kann. Es wird darauf hingewiesen, dass pro Behandlungsjahr zwischen einer und vier Infusionen erforderlich sein können, was zu einer erheblichen Spannbreite bei den tatsächlichen Therapiekosten führt.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht sind sie als Begleittherapie bei einer haploidentischen Stammzelltransplantation zugelassen. Die Anwendung ist für Erwachsene mit hämatologischen Hochrisiko-Malignomen vorgesehen.

Die reinen Arzneimittelkosten hängen von der Anzahl der benötigten Infusionen ab. Dem Bericht zufolge liegen sie zwischen 189.474,78 Euro für eine Gabe und 757.899,12 Euro für vier Gaben.

Die erste Infusion erfolgt laut Dossier in einem Zeitfenster von 21 bis 49 Tagen nach der Stammzelltransplantation. Anschließend können bis zu drei weitere Gaben in einem Abstand von jeweils etwa einem Monat stattfinden.

Die Zielpopulation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 101 bis 139 Personen geschätzt. Die Bewertung merkt an, dass diese Zahl auf Schätzungen beruht, die Größenordnung jedoch plausibel ist.

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Quelle: IQWiG G18-02: Allogene T-Zellen (hämatologische Malignitäten mit hohem Risiko) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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