Letermovir: CMV-Prophylaxe bei Kindern (NTX): Dosierung
Hintergrund
Die IQWiG-Nutzenbewertung A25-68 aus dem Jahr 2025 befasst sich mit dem Wirkstoff Letermovir. Dieser wird zur Prophylaxe einer Cytomegalievirus(CMV)-Erkrankung eingesetzt.
Das spezifische Anwendungsgebiet umfasst CMV-seronegative pädiatrische Empfänger (unter 18 Jahren) eines Nierentransplantats. Voraussetzung ist, dass das Transplantat von einem CMV-seropositiven Spender stammt (D+/R-).
Zudem muss das Körpergewicht der behandelten Kinder und Jugendlichen laut Zulassung mindestens 40 kg betragen. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Ganciclovir oder Valganciclovir festgelegt.
💡Praxis-Tipp
Laut den zitierten Fachinformationen ist bei der Kombination von Letermovir mit Ciclosporin zwingend auf eine Dosisreduktion von Letermovir auf 240 mg täglich zu achten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Letermovir die Plasmakonzentrationen von OATP1B1/3-Substraten wie Statinen erhöhen kann. Eine engmaschige Spiegelkontrolle von Immunsuppressiva in den ersten zwei Wochen nach Therapiebeginn wird dringend empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut der IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen gegenüber Valganciclovir oder Ganciclovir nicht belegt. Es lagen keine entsprechenden Vergleichsstudien für diese spezifische Alters- und Gewichtsgruppe vor.
Die Anwendung wird gemäß den zitierten Zulassungsdaten erst ab einem Körpergewicht von mindestens 40 kg beschrieben. Für leichtere Kinder liegen keine ausreichenden Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten vor.
Die Daten geben an, dass die Prophylaxe am Tag der Transplantation oder bis zu 7 Tage danach begonnen wird. Sie wird in der Regel bis zu 200 Tage nach der Transplantation fortgesetzt.
Bei leichter, mäßiger oder schwerer Nierenfunktionsstörung ist laut Bericht keine Dosisanpassung erforderlich. Bei terminaler Niereninsuffizienz (ESRD) kann jedoch keine Dosierungsempfehlung gegeben werden.
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Quelle: IQWiG A25-68: Letermovir (Prophylaxe einer CMV-Erkrankung nach Nierentransplantation, < 18 Jahre) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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