IQWiG2018Infektiologie

Letermovir: CMV-Prophylaxe, Dosierung und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (G18-03) bewertet Letermovir als Orphan Drug. Es wird zur Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung (CMV) und -Erkrankung eingesetzt.

Die Zielgruppe umfasst erwachsene, CMV-seropositive Empfänger einer allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSCT). Da es sich um ein Medikament für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Der Bericht fokussiert sich primär auf die Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die anfallenden Therapiekosten. Für das Jahr 2018 geht das IQWiG von 1003 bis 1794 infrage kommenden Personen aus.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht hebt hervor, dass die Dosierung von Letermovir strikt an die Begleitmedikation angepasst werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass bei gleichzeitiger Gabe von Ciclosporin die Tagesdosis von Letermovir zwingend von 480 mg auf 240 mg zu reduzieren ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG ist das Medikament für erwachsene, CMV-seropositive Empfänger einer allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation zugelassen. Es dient rein der Prophylaxe.

Die regelhafte Behandlungsdauer erstreckt sich bis zum Tag 100 nach der Transplantation. Eine längere Gabe erfordert laut Bericht eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung.

Der Bericht stellt klar, dass das Medikament nicht für die Therapie einer bereits bestehenden CMV-Reaktivierung oder -Erkrankung zugelassen ist.

Bei gleichzeitiger Gabe von Ciclosporin halbiert sich die benötigte Tagesdosis von Letermovir auf 240 mg. Dies führt laut Bericht auch zu einer entsprechenden Reduktion der Therapiekosten.

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Quelle: IQWiG G18-03: Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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