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Birkenrindenextrakt bei Epidermolysis bullosa: IQWiG

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet Birkenrindenextrakt (Filsuvez Gel). Das Arzneimittel wird zur Behandlung von oberflächlichen Wunden im Zusammenhang mit dystropher und junktionaler Epidermolysis bullosa eingesetzt.

Die Zulassung umfasst Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 6 Monaten. Da es sich um ein sogenanntes Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen nach § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt.

Der IQWiG-Bericht fokussiert sich daher ausschließlich auf die Bewertung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie auf die zu erwartenden Therapiekosten. Die Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Empfehlungen

Der Bericht liefert folgende zentrale Erkenntnisse zur Versorgungssituation:

Zielpopulation und Patientenzahlen

Laut Bericht wird die Anzahl der infrage kommenden Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 274 bis 855 Personen geschätzt. Diese Schätzung basiert auf Prävalenzdaten aus internationalen Registern.

Es wird davon ausgegangen, dass die Patientenzahlen im Anwendungsgebiet innerhalb der nächsten fünf Jahre weitgehend konstant bleiben. Dies liegt daran, dass es sich um eine genetische Erkrankung mit stabiler Inzidenz- und Prävalenzrate handelt.

Therapiekosten

Die Jahrestherapiekosten für Birkenrindenextrakt sind laut Bericht patientenindividuell sehr unterschiedlich. Der Verbrauch richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Anzahl, Größe und Zustand der behandlungsbedürftigen Wunden

  • Betroffene Körperoberfläche

  • Häufigkeit des Wundauflagenwechsels

  • Dicke der aufgetragenen Gelschicht

Basierend auf dem medianen Verbrauch in der klinischen Studie EASE (226,56 Tuben je 23,4 g) berechnet der Bericht beispielhafte Jahrestherapiekosten in Höhe von 72.950,21 Euro.

Versorgungsstruktur

Dem Bericht zufolge erfolgt die Versorgung der dystrophen und junktionalen Epidermolysis bullosa vorrangig im ambulanten Bereich. Abhängig vom Schweregrad der Erkrankung und möglichen Begleiterkrankungen können jedoch intermittierend stationäre oder teilstationäre Behandlungen erforderlich sein.

Dosierung

Der Bericht verweist auf die Fachinformation hinsichtlich der Anwendung des Gels.

ArzneimittelIndikationAnwendungshäufigkeit
Birkenrindenextrakt (Filsuvez Gel)Oberflächliche Wunden bei dystropher/junktionaler Epidermolysis bullosa (ab 6 Monaten)Bei jedem Wundauflagenwechsel neu aufzutragen

Zusätzlich werden laut Bericht regelhaft sterile, nicht haftende Wundauflagen in der Behandlung eingesetzt.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht betont, dass der Verbrauch von Birkenrindenextrakt stark von der individuellen Wundsituation abhängt und eine pauschale Kostenkalkulation kaum möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gel bei jedem Wechsel der Wundauflage neu aufgetragen wird, was den Bedarf bei häufigen Verbandswechseln signifikant erhöht.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Gel für Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 6 Monaten zugelassen. Es wird bei dystropher und junktionaler Epidermolysis bullosa angewendet.

Die Jahrestherapiekosten sind laut Bericht patientenindividuell sehr unterschiedlich und hängen von der Wundfläche und der Wechselhäufigkeit ab. Basierend auf Studiendaten wird ein beispielhafter Wert von rund 72.950 Euro pro Jahr genannt.

Da es sich um ein Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Der IQWiG-Bericht bewertet daher in diesem Verfahren nur die Patientenzahlen und Kosten.

Der Bericht schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland auf 274 bis 855 Personen. Diese Zahl basiert auf internationalen Registerdaten und dem GKV-Versichertenanteil.

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Quelle: IQWiG G22-30: Birkenrindenextrakt (Epidermolysis bullosa) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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