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Afamelanotid bei Protoporphyrie: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung von Afamelanotid. Das Arzneimittel wird zur Prävention von Phototoxizität bei erwachsenen Patienten mit erythropoetischer Protoporphyrie angewendet.

Da Afamelanotid als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Solange der Umsatz mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter 50 Millionen Euro pro Jahr liegt, müssen keine weiteren Nachweise zum Zusatznutzen vorgelegt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG daher ausschließlich mit der Bewertung der Patientenzahlen in der Zielpopulation sowie der zu erwartenden Therapiekosten für die GKV.

Empfehlungen

Der Bericht fasst die Bewertung der Zielpopulation und der Kosten wie folgt zusammen:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut IQWiG-Bericht ist Afamelanotid indiziert zur Prävention von Phototoxizität bei erwachsenen Patienten mit erythropoetischer Protoporphyrie.

Zielpopulation und Patientenzahlen

Die Schätzungen zur Anzahl der infrage kommenden Patienten weisen laut Bericht methodische Unsicherheiten auf:

  • Der pharmazeutische Unternehmer geht von 450 bis 900 GKV-Patienten aus.

  • Eigene Berechnungen des IQWiG auf Basis von EMA-Daten ergeben 543 bis 1087 Patienten in Deutschland.

  • Beide Schätzungen stellen laut Bericht eine Überschätzung dar, da sie Kinder und Jugendliche einschließen, für die das Medikament nicht zugelassen ist.

  • Zudem wird als unsicher eingestuft, ob tatsächlich alle betroffenen Patienten in der GKV versichert sind.

Therapiekosten

Die jährlichen Behandlungskosten werden im Bericht detailliert beziffert:

  • Die Jahrestherapiekosten pro Patient belaufen sich auf 65.945,94 bis 87.959,75 Euro.

  • Diese Kostenberechnung wird vom IQWiG als insgesamt nachvollziehbar bewertet.

  • Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen wurden nicht explizit aufgeschlüsselt, führen laut Bericht aber vermutlich nur zu geringen Unterschieden.

Dosierung

Der IQWiG-Bericht zitiert die Zulassungsangaben zur Anwendungshäufigkeit von Afamelanotid.

MedikamentAnwendungshäufigkeitIndikation
Afamelanotid3 bis maximal 4 Implantate pro JahrPrävention von Phototoxizität bei erwachsener erythropoetischer Protoporphyrie

Die genaue Anzahl der Implantate richtet sich laut Bericht nach der Dauer des individuell erforderlichen Schutzes.

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💡Praxis-Tipp

Es wird im Bericht explizit darauf hingewiesen, dass Afamelanotid ausschließlich für erwachsene Patienten mit erythropoetischer Protoporphyrie zugelassen ist. Eine Anwendung bei Kindern und Jugendlichen ist nicht von der Zulassung abgedeckt, was bei der Einschätzung der tatsächlichen Zielpopulation im Versorgungsalltag berücksichtigt werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht wird Afamelanotid zur Prävention von Phototoxizität bei erwachsenen Patienten mit erythropoetischer Protoporphyrie angewendet.

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung belaufen sich laut Bericht auf 65.945,94 bis 87.959,75 Euro pro Patient. Diese Angaben werden vom IQWiG als nachvollziehbar eingestuft.

Gemäß den im Bericht zitierten Zulassungsangaben werden je nach Dauer des erforderlichen Schutzes 3 bis maximal 4 Implantate pro Jahr empfohlen.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen laut § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Ein gesonderter Nachweis ist erst erforderlich, wenn der GKV-Umsatz 50 Millionen Euro im Jahr übersteigt.

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Quelle: IQWiG G16-01: Afamelanotid - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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