Beremagen geperpavec (DEB): Indikation und Therapie
Hintergrund
Die IQWiG-Dossierbewertung G25-25 befasst sich mit Beremagen geperpavec als sogenanntem Orphan Drug. Das Arzneimittel wird zur Wundbehandlung bei dystropher Epidermolysis bullosa (DEB) eingesetzt.
Die Zielpopulation umfasst Personen ab der Geburt mit Mutationen im Gen für die Alpha-1-Kette von Kollagen Typ VII (COL7A1). Da es sich um ein Medikament für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet in diesem Verfahren ausschließlich die Anzahl der betroffenen Personen in der Zielpopulation sowie die zu erwartenden Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
💡Praxis-Tipp
Da der Verbrauch von Beremagen geperpavec stark vom individuellen Ausmaß der Wunden abhängt, lässt sich keine pauschale Dosierung festlegen. Es wird im Bericht darauf hingewiesen, dass aufgrund der begrenzten Haltbarkeit nach Anbruch ein Verwurf je Anwendung einkalkuliert werden muss, was die tatsächlichen Therapiekosten maßgeblich beeinflusst.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament ist zur Wundbehandlung bei Personen ab der Geburt mit dystropher Epidermolysis bullosa (DEB) zugelassen. Voraussetzung ist laut IQWiG eine nachgewiesene Mutation im Gen für die Alpha-1-Kette von Kollagen Typ VII (COL7A1).
Die Jahrestherapiekosten variieren stark je nach Wundausmaß und individuellem Verbrauch. Das IQWiG berechnet auf Basis der maximalen wöchentlichen Dosis eine theoretische Obergrenze von rund 1,49 Millionen Euro pro Jahr.
Die IQWiG-Dossierbewertung geht von 240 bis 896 betroffenen Personen in der GKV-Zielpopulation aus. Diese Zahl wird voraussichtlich bis zum Jahr 2030 weitgehend konstant bleiben.
Die Suspension und das Gel werden wöchentlich auf die behandlungsbedürftigen Wunden aufgetragen. Die Applikation erfolgt laut Bericht so lange, bis sich die Wunden geschlossen haben, wobei eine maximale Wochendosis zu beachten ist.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG G25-25: Beremagen geperpavec (dystrophe Epidermolysis bullosa) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG G22-30: Birkenrindenextrakt (Epidermolysis bullosa) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G21-01: Afamelanotid (Erythropoetische Protoporphyrie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (Ablauf Befristung)
IQWiG G25-29: Nirogacestat (Desmoidtumor) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G24-02: Vamorolon (Duchenne-Muskeldystrophie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G24-01: Pegzilarginase (Hyperargininämie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G23-01: Sutimlimab (hämolytischen Anämie bei erwachsenen Patienten mit Kälteagglutinin-Krankheit) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G23-12: Setmelanotid (Bardet-Biedl-Syndrom) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G22-33: Olipudase alfa (ASMD) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen