Magenkarzinom: Ramucirumab Therapie und Indikation
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2015 bewertet das Dossier zu Ramucirumab gemäß § 35a SGB V. Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.
Gegenstand der Bewertung sind ausschließlich die Anzahl der gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Zielpopulation sowie die zu erwartenden Therapiekosten. Das Medikament wird zur Behandlung des fortgeschrittenen Adenokarzinoms des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs eingesetzt.
Die Bewertung unterscheidet zwei Anwendungsgebiete. Dies umfasst die Kombinationstherapie mit Paclitaxel sowie die Monotherapie bei Patienten, für die eine Kombination nicht geeignet ist.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Therapie mit Ramucirumab zwingend an die regelmäßige Kontrolle auf eine Proteinurie gedacht werden muss. Hierfür sind entsprechende Urin-Teststreifen als zusätzliche GKV-Leistung einzuplanen. Zudem wird betont, dass bei der Zubereitung der Infusionslösungen der anfallende Verwurf wirtschaftlich relevant ist und in der Kostenkalkulation berücksichtigt werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
Ja, laut IQWiG-Bericht ist Ramucirumab zur Behandlung dieses seltenen Leidens zugelassen. Daher gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.
Die Monotherapie ist indiziert, wenn Patienten mit Tumorprogress nach Platin- oder Fluoropyrimidin-haltiger Chemotherapie nicht für eine Kombination mit Paclitaxel geeignet sind. Dies entspricht dem Anwendungsgebiet B des Berichts.
Es wird eine Prämedikation mit Dexamethason, Diphenhydramin sowie Ranitidin oder Cimetidin beschrieben. Diese Medikamente werden in der Regel intravenös verabreicht.
Das IQWiG berechnet deutlich höhere Kosten als der pharmazeutische Unternehmer, da es den Verwurf der Infusionslösungen mit einbezieht. Zudem legt das Institut aktuelle Durchschnittswerte für Körpergewicht und Körperoberfläche zugrunde.
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Quelle: IQWiG G15-02: Ramucirumab - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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