Kolorektalkarzinom (dMMR/MSI-H): Nivolumab + Ipilimumab
Hintergrund
Der vorliegende Bericht fasst die Dossierbewertung A25-80 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zusammen. Gegenstand ist die frühe Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab.
Das Anwendungsgebiet umfasst die Erstlinientherapie bei erwachsenen Personen mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Kolorektalkarzinom (KRK). Voraussetzung ist das Vorliegen einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) oder einer hohen Mikrosatelliteninstabilität (MSI-H).
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Pembrolizumab als Monotherapie festgelegt. Die finale Beschlussfassung über den Zusatznutzen erfolgt durch den G-BA im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren.
💡Praxis-Tipp
Bei der Kombinationstherapie wird eine strikte Applikationsreihenfolge gefordert: Zuerst erfolgt die Gabe von Nivolumab, gefolgt von Ipilimumab. Es wird im Bericht explizit darauf hingewiesen, dass für jede Infusion separate Infusionsbeutel und Filter zu verwenden sind.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG bewertet den Zusatznutzen in der Erstlinientherapie als nicht belegt. Es wurden keine Studiendaten eingereicht, die einen direkten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie ermöglichen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Pembrolizumab als Monotherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie für diese Indikation festgelegt.
Die Kosten für Nivolumab plus Ipilimumab belaufen sich im ersten Behandlungsjahr auf etwa 97.890 bis 99.190 Euro. Damit liegen sie über den Kosten der Vergleichstherapie Pembrolizumab.
Laut Fachinformation wird die Monotherapie mit Nivolumab bis zur Krankheitsprogression oder bis zum Auftreten inakzeptabler Toxizität fortgesetzt. Bei fehlender Progression ist eine maximale Behandlungsdauer von 24 Monaten vorgesehen.
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Quelle: IQWiG A25-80: Nivolumab (Kolorektalkarzinom mit dMMR oder MSI-H, Erstlinie, Kombination mit Ipilimumab)– Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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