Amivantamab + Lazertinib bei NSCLC: Erstlinientherapie
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht (Addendum A25-77) bewertet den Zusatznutzen der Kombination aus Amivantamab und Lazertinib in der Erstlinienbehandlung. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).
Voraussetzung für die Therapie ist das Vorliegen von epidermalen Wachstumsfaktorrezeptor (EGFR) Exon-19-Deletionen oder Exon-21-L858R-Substitutionsmutationen. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Osimertinib herangezogen.
Die Datengrundlage bildet der finale Datenschnitt der randomisierten, kontrollierten MARIPOSA-Studie vom Dezember 2024. Es wurden Endpunkte zu Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogener Lebensqualität und Nebenwirkungen analysiert.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist auf eine hohe Rate an Therapieabbrüchen (42 %) und schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (55 %) unter der Kombinationstherapie hin. Es wird zudem hervorgehoben, dass die Daten zu infusionsbedingten Reaktionen aufgrund methodischer Mängel nicht verwertbar waren, was das Nebenwirkungsprofil potenziell unterschätzt.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht gibt es für diese Altersgruppe einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Der Überlebensvorteil wird durch signifikant vermehrte Nebenwirkungen abgeschwächt.
Für Personen ab 65 Jahren zeigt die Bewertung einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zu Osimertinib. In dieser Gruppe fehlt der Überlebensvorteil bei gleichzeitig höheren Nebenwirkungsraten.
Die Auswertung zeigt vermehrte schwere unerwünschte Ereignisse, darunter venöse Thromboembolien und Paronychien. Auch Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen kamen unter der Kombinationstherapie signifikant häufiger vor.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Osimertinib definiert. Die Daten für die Bewertung stammen aus dem direkten Vergleich in der MARIPOSA-Studie.
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Quelle: IQWiG A25-77: Lazertinib (NSCLC, Erstlinie, Kombination mit Amivantamab) - Addendum zum Projekt A25-11 (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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