Pembrolizumab bei Kopf-Hals-Tumoren: IQWiG
Hintergrund
Die IQWiG-Dossierbewertung A25-148 untersucht den Zusatznutzen von Pembrolizumab beim resezierbaren lokal fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1).
Pembrolizumab wird hierbei als neoadjuvante Monotherapie und anschließend als adjuvante Therapie eingesetzt. Die adjuvante Gabe erfolgt in Kombination mit einer Strahlentherapie, mit oder ohne Cisplatin, gefolgt von einer Pembrolizumab-Monotherapie.
Die Bewertung basiert maßgeblich auf den Daten der noch laufenden randomisierten, kontrollierten Studie KEYNOTE 689. Es werden zwei unterschiedliche Fragestellungen anhand des postoperativen Risikoprofils und der Cisplatin-Eignung unterschieden.
Empfehlungen
Bewertung des Zusatznutzens
Das IQWiG unterscheidet bei der Bewertung zwei zentrale Patientengruppen anhand des postoperativen Risikoprofils und der Eignung für eine cisplatinbasierte Therapie.
| Patientengruppe | Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens |
|---|---|
| Hohes Risikoprofil (Cisplatin-geeignet) oder niedriges Risikoprofil | Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen |
| Hohes Risikoprofil (Cisplatin nicht geeignet) | Zusatznutzen nicht belegt |
Für die Gruppe, bei der ein Zusatznutzen nicht belegt ist, wurden vom pharmazeutischen Unternehmer keine Daten vorgelegt.
Studienergebnisse der KEYNOTE 689
Für die Gruppe mit belegtem Zusatznutzen zeigt die Bewertung folgende Effekte im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie:
-
Gesamtüberleben: Es zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil für Pembrolizumab (Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit beträchtlichem Ausmaß).
-
Nebenwirkungen: Es gibt Anhaltspunkte für einen höheren Schaden durch immunvermittelte schwerwiegende und schwere unerwünschte Ereignisse (UEs).
-
Lebensqualität: Für patientenberichtete Endpunkte zur Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine geeigneten Daten vor.
Einschränkungen der Übertragbarkeit
Der Bericht weist auf eine methodische Einschränkung bezüglich der Übertragbarkeit auf den deutschen Versorgungsalltag hin. Die Definition eines hohen postoperativen Rezidivrisikos in der Studie weicht von den deutschen S3-Leitlinien ab.
Laut Leitlinien wird eine adjuvante Cisplatin-Gabe bereits bei einem Resektionsrand von < 5 mm empfohlen. In der Studie lag der Grenzwert bei < 1 mm, was potenziell zu einer Untertherapie im Kontrollarm geführt haben könnte.
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation der Studiendaten wird darauf hingewiesen, dass die Definition des hohen postoperativen Rezidivrisikos in der Zulassungsstudie von den deutschen S3-Leitlinien abweicht. Während die Studie einen Resektionsrand von < 1 mm als Hochrisiko definiert, empfehlen deutsche Leitlinien eine adjuvante Cisplatin-Gabe bereits bei < 5 mm. Es wird angemerkt, dass dies bei der individuellen Therapieplanung berücksichtigt werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG gibt es einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen bei Personen mit PD-L1-Expression (CPS ≥ 1), sofern sie für Cisplatin geeignet sind oder ein niedriges Risikoprofil haben. Für Personen, die nicht für Cisplatin geeignet sind, ist ein Zusatznutzen mangels Daten nicht belegt.
Das Schema umfasst eine neoadjuvante Monotherapie vor der Operation. Postoperativ erfolgt die Gabe adjuvant in Kombination mit einer Strahlentherapie (mit oder ohne Cisplatin), gefolgt von einer Pembrolizumab-Monotherapie.
Die Bewertung stellt fest, dass es unter Pembrolizumab Anhaltspunkte für einen höheren Schaden durch immunvermittelte schwerwiegende und schwere unerwünschte Ereignisse gibt. Dem steht jedoch ein signifikanter Vorteil beim Gesamtüberleben gegenüber.
Die Studie definierte ein hohes postoperatives Risiko erst bei einem Resektionsrand von < 1 mm, was von der deutschen Leitlinienempfehlung (< 5 mm) abweicht. Das IQWiG merkt an, dass dies potenziell zu einer Untertherapie im Kontrollarm geführt haben könnte.
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Quelle: IQWiG A25-148: Pembrolizumab (Plattenepithelkarzinom der Kopf-Hals-Region) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.