IQWiG2021Neurologie

Ponesimod bei Multipler Sklerose: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht fasst die IQWiG-Dossierbewertung aus dem Jahr 2021 zum Wirkstoff Ponesimod zusammen. Das Medikament ist für erwachsene Personen mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung zugelassen.

Die Bewertung des Zusatznutzens erfolgt gemäß § 35a SGB V im Vergleich zu einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ziel ist es, den therapeutischen Stellenwert des neuen Wirkstoffs im deutschen Versorgungsalltag einzuordnen.

Dabei wird zwischen zwei Patientengruppen unterschieden: therapienaive Personen sowie vorbehandelte Personen mit nicht hochaktiver RMS einerseits und Personen mit hochaktiver RMS trotz Vorbehandlung andererseits.

Empfehlungen

Das IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Ponesimod anhand von zwei definierten Fragestellungen.

Nicht hochaktive RMS

Für therapienaive Personen sowie vorbehandelte Personen mit nicht hochaktiver RMS legte der pharmazeutische Unternehmer die OPTIMUM-Studie vor. Diese randomisierte kontrollierte Studie vergleicht Ponesimod mit Teriflunomid.

Laut Bericht entspricht Teriflunomid jedoch nicht der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Da keine geeigneten Daten gegenüber den geforderten Komparatoren vorgelegt wurden, gilt ein Zusatznutzen für diese Gruppe als nicht belegt.

Hochaktive RMS

Für vorbehandelte Personen mit hochaktiver RMS trotz bestehender krankheitsmodifizierender Therapie wurden keine Daten zur Bewertung eingereicht.

Folglich ist ein Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie auch für diese Fragestellung nicht belegt.

Zweckmäßige Vergleichstherapien

Der Bericht definiert folgende zweckmäßige Vergleichstherapien je nach Krankheitsaktivität:

  • Bei nicht hochaktiver RMS: Interferon-β 1a, Interferon-β 1b, Glatirameracetat oder Ocrelizumab

  • Bei hochaktiver RMS: Alemtuzumab, Fingolimod oder Natalizumab

Therapiekosten im Vergleich

Die Bewertung listet folgende Jahrestherapiekosten für die bewerteten Medikamente auf:

MedikamentIndikationJahrestherapiekosten
PonesimodRMS mit aktiver Erkrankung22.995,00 €
Interferon-β 1aNicht hochaktive RMS20.971,78 €
Interferon-β 1bNicht hochaktive RMS16.791,83 €
GlatirameracetatNicht hochaktive RMS13.121,75 €
OcrelizumabNicht hochaktive RMS25.380,08 €
AlemtuzumabHochaktive RMS42.427,36 €
FingolimodHochaktive RMS28.872,71 €
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Die Dossierbewertung verdeutlicht, dass ein formal nicht belegter Zusatznutzen in der frühen Nutzenbewertung oft auf der Wahl des Studienkomparators beruht. Im Fall von Ponesimod wurde die eingereichte Vergleichsstudie gegen Teriflunomid nicht anerkannt, da Teriflunomid nicht der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie entspricht.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Ponesimod weder für therapienaive noch für vorbehandelte Personen mit schubförmiger Multipler Sklerose belegt. Der Grund hierfür ist das Fehlen von Studien, die das Medikament mit der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie vergleichen.

Der Bericht nennt Interferon-β 1a, Interferon-β 1b, Glatirameracetat oder Ocrelizumab als zweckmäßige Vergleichstherapien. Teriflunomid wird in diesem Kontext nicht als geeignete Vergleichstherapie anerkannt.

Die Jahrestherapiekosten für Ponesimod belaufen sich laut der Dossierbewertung auf 22.995,00 Euro. Diese Summe beinhaltet ausschließlich die reinen Arzneimittelkosten.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: IQWiG A21-83: Ponesimod (Multiple Sklerose) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien