Atezolizumab (NSCLC): Indikation und Erstlinientherapie
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A19-83 bewertet den Zusatznutzen von Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin. Das Anwendungsgebiet umfasst die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) mit nicht plattenepithelialer Histologie.
Bei Vorliegen von EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC ist die Kombinationstherapie laut Zulassung erst nach Versagen entsprechender zielgerichteter Therapien indiziert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Patientenpopulation für die Bewertung in zwei Gruppen unterteilt, abhängig von der PD-L1-Expression und dem Vorliegen von Tumormutationen. Für beide Gruppen wurden spezifische zweckmäßige Vergleichstherapien festgelegt.
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht sollte die Verwendung systemischer Kortikosteroide oder Immunsuppressiva vor Behandlungsbeginn mit Atezolizumab vermieden werden, da dies die Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Nach Beginn der Therapie können diese Medikamente jedoch zur Behandlung von immunvermittelten Nebenwirkungen eingesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Dies gilt sowohl für Patienten mit hoher als auch mit niedriger PD-L1-Expression.
Die Bewertung gibt an, dass bei Vorliegen von EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC die Kombinationstherapie erst nach Versagen der entsprechenden zielgerichteten Therapien angewendet werden soll.
Es wird eine Dosis von 1200 mg Atezolizumab als intravenöse Infusion alle drei Wochen empfohlen. Diese Gabe erfolgt zunächst in einer Induktionsphase mit der Chemotherapie und Bevacizumab und wird danach als Erhaltungstherapie fortgeführt.
Der Bericht verweist darauf, die Behandlung bei entsprechenden Nebenwirkungen zu unterbrechen und Kortikosteroide zu verabreichen. Bei schweren Verläufen (Grad 3 rezidivierend oder Grad 4) wird ein dauerhaftes Absetzen des Medikaments empfohlen.
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Quelle: IQWiG A19-83: Atezolizumab (NSCLC; Kombination mit Bevacizumab, Carboplatin und Paclitaxel) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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