IQWiG2021Onkologie

Atezolizumab bei HCC: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist ein Addendum zur Nutzenbewertung von Atezolizumab. Er bewertet die Kombination von Atezolizumab und Bevacizumab im Vergleich zu Sorafenib bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem hepatozellulärem Karzinom (HCC) ohne vorherige systemische Therapie.

Die Bewertung basiert auf den Daten der randomisierten, kontrollierten Studie IMbrave150. Die eingeschlossenen Patienten befanden sich mehrheitlich im BCLC-Stadium C und wiesen einen guten Allgemeinzustand (ECOG-PS 0 oder 1) auf.

Bezüglich der Tumorätiologie lag bei der Mehrheit der Studienpopulation eine Infektion mit Hepatitis B oder C zugrunde. Bei knapp einem Drittel der Patienten wurde das hepatozelluläre Karzinom einer nicht viralen Ätiologie zugeordnet.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht bewertet den Zusatznutzen von Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab im Vergleich zu Sorafenib oder Lenvatinib bei hepatozellulärem Karzinom (HCC).

Ausmaß des Zusatznutzens

Die Bewertung des Zusatznutzens unterscheidet sich maßgeblich nach Leberfunktion und Ätiologie des Tumors:

PatientenpopulationZweckmäßige VergleichstherapieAusmaß des Zusatznutzens
Child-Pugh A, virale ÄtiologieSorafenib oder LenvatinibHinweis auf erheblichen Zusatznutzen
Child-Pugh A, nicht virale ÄtiologieSorafenib oder LenvatinibAnhaltspunkt für beträchtlichen Zusatznutzen
Child-Pugh BBest supportive CareZusatznutzen nicht belegt

Zudem weist das IQWiG darauf hin, dass unklar bleibt, ob die Effekte auf Patienten mit einem ECOG-PS von 2 oder schlechter übertragbar sind.

Überleben und Lebensqualität

Das Gesamtüberleben zeigt in der Gesamtpopulation einen signifikanten Vorteil für die Kombinationstherapie. Dieser Effekt wird jedoch durch die Ätiologie modifiziert und ist nur bei viraler Genese statistisch signifikant.

Für den Gesundheitszustand, gemessen anhand der visuellen Analogskala des EQ-5D, wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet.

Nebenwirkungen

Bezüglich schwerwiegender Blutungen zeigt sich laut Bewertung kein signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.

Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten zu immunvermittelten unerwünschten Ereignissen stuft das IQWiG aufgrund methodischer Mängel und unklarer Operationalisierung als nicht verwertbar ein.

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💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bewertung hängt das Ausmaß des Zusatznutzens von Atezolizumab plus Bevacizumab maßgeblich von der Ätiologie des hepatozellulären Karzinoms ab. Es wird hervorgehoben, dass sich der Überlebensvorteil in den Studiendaten primär bei Patienten mit viraler Genese (Hepatitis B oder C) zeigt, während bei nicht viraler Ätiologie kein signifikanter Unterschied im Gesamtüberleben belegt ist.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG sieht bei Patienten mit Child-Pugh A und viraler Ätiologie einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen. Bei nicht viraler Ätiologie besteht ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Laut Bericht zeigt sich ein signifikanter Vorteil im Gesamtüberleben nur bei Patienten mit einer zugrundeliegenden Hepatitis-B- oder -C-Infektion. Bei nicht viraler Genese konnte kein signifikanter Überlebensvorteil gegenüber Sorafenib belegt werden.

Für Patienten mit einem Child-Pugh-Score von B ist ein Zusatznutzen der Kombinationstherapie laut IQWiG nicht belegt. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wird für diese Patientengruppe Best Supportive Care herangezogen.

Die Auswertung der Studiendaten zeigt keinen statistisch signifikanten Unterschied bei Blutungen im Vergleich zu Sorafenib. Ein geringerer oder höherer Schaden ist für diesen Endpunkt laut Bewertung nicht belegt.

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Quelle: IQWiG A21-45: Atezolizumab (hepatozelluläres Karzinom) - Addendum zum Auftrag A20-97 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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