Onasemnogen-Abeparvovec Registerstudie: IQWiG-Bericht
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A21-149 prüft das Studienprotokoll und den statistischen Analyseplan zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung (AbD) für Onasemnogen-Abeparvovec. Dieser Wirkstoff wird zur Behandlung der spinalen Muskelatrophie (SMA) eingesetzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte diese Datenerhebung gefordert, um die Evidenzgrundlage für eine zukünftige Nutzenbewertung zu verbessern. Das IQWiG bewertet in diesem Addendum, inwieweit der pharmazeutische Unternehmer die methodischen Vorgaben des G-BA umgesetzt hat.
Die Bewertung fokussiert sich auf die Definition der Studienpopulation, die Auswahl der Endpunkte sowie die statistische Methodik. Der Bericht dient als Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Registerstudie.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert zentrale methodische Bewertungen zum geplanten Studiendesign:
Studienpopulation und Endpunkte
Laut IQWiG ist die Stratifizierung der Patientenpopulation in präsymptomatische und symptomatische Gruppen (Typ-1- und Typ-2-SMA) sachgerecht. Zur Erfassung der motorischen Funktion wird die Fokussierung auf folgende Parameter positiv bewertet:
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Zeit bis zum Erreichen der Meilensteine (Sitzen, Stehen, Gehen ohne Unterstützung)
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Zeit bis zum Verlust dieser Meilensteine
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Beschränkung auf zwei Messinstrumente (CHOP-INTEND und HINE)
Erfassung von Nebenwirkungen
Das IQWiG kritisiert die geplante Erfassung von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE). Der Vorschlag, unerwünschte Ereignisse mit Hospitalisierung und Todesfälle jeglicher Ursache zu kombinieren, wird als nicht sachgerecht eingestuft.
Da die SMA selbst zum Tod führen kann, würde dieser Endpunkt nicht zwischen Nebenwirkungen und dem Fortschreiten der Erkrankung differenzieren.
Datenquellen und retrospektive Daten
Die Einbindung des SMArtCARE-Registers wird grundsätzlich unterstützt. Bezüglich der Datenquellen merkt der Bericht folgende Punkte an:
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Der Ausschluss retrospektiver Daten zu Onasemnogen-Abeparvovec entspricht nicht den Vorgaben.
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Die Einschlusskriterien für Studienzentren (mindestens 10 behandelte SMA-Fälle in 3 Jahren) werden als sachgerechter Kompromiss bewertet.
Statistische Analyse und Confounder
Im Bereich der statistischen Auswertung identifiziert das IQWiG mehrere methodische Mängel. Die Kriterien für eine ausreichende Überlappung in der Propensity-Score-Analyse werden als unlogisch und widersprüchlich bewertet.
Zur Beurteilung der Balanciertheit der Confounder wird im Studienprotokoll folgende Klassifikation der standardisierten Mittelwertdifferenzen (SMD) vorgeschlagen:
| SMD-Wert | Bewertung der Balanciertheit |
|---|---|
| abs(SMD) < 0,1 | Adäquate Balanciertheit |
| abs(SMD) 0,1 bis 0,2 | Keine schwerwiegende Unbalanciertheit |
| abs(SMD) > 0,2 | Schwerwiegende Unbalanciertheit |
Der Bericht merkt an, dass diese grundsätzlich sachgerechten Kriterien im weiteren Analyseplan durch Ausnahmeregelungen wieder abgeschwächt werden. Zudem wird bei der Fallzahlplanung für den Endpunkt freies Sitzen eine fehlerhafte Testrichtung bemängelt.
💡Praxis-Tipp
Für die anwendungsbegleitende Datenerhebung wird eine präzise Dokumentation im SMArtCARE-Register vorausgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere das Alter bei Erreichen motorischer Meilensteine sowie spezifische unerwünschte Ereignisse sorgfältig und standardisiert erfasst werden müssen, um Verzerrungen in der späteren Nutzenbewertung zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist primär die Datenerhebung über das SMArtCARE-Register vorgesehen. Die Einbindung weiterer internationaler Register, wie beispielsweise des RESTORE-Registers, wird unter bestimmten methodischen Voraussetzungen diskutiert.
Der Bericht kritisiert den Plan, Todesfälle jeglicher Ursache mit Hospitalisierungen zu kombinieren. Es wird stattdessen gefordert, spezifisch zu dokumentieren, ob Todesfälle direkt auf unerwünschte Ereignisse der Therapie zurückzuführen sind.
Für die Bewertung der motorischen Funktion wird eine Beschränkung auf zwei validierte Instrumente als sachgerecht erachtet. Konkret werden der CHOP-INTEND und die Hammersmith Infant Neurological Examination (HINE) herangezogen.
Die Zentren müssen eine ausreichende Erfahrung in der SMA-Behandlung nachweisen. Als Kriterium gilt die Behandlung von mindestens 10 Kindern und Jugendlichen in den letzten drei Jahren sowie die Teilnahme am SMArtCARE-Register.
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Quelle: IQWiG A21-149: Review des Studienprotokolls und statistischen Analyseplans zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung von Onasemnogen-Abeparvovec - 2. Addendum zum Auftrag A20-61 (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.