IQWiG2024Rheumatologie

Risdiplam bei SMA: IQWiG-Bewertung zur Datenerhebung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Prüfung des Studienprotokolls und des statistischen Analyseplans zu Risdiplam beauftragt. Es geht um die anwendungsbegleitende Datenerhebung (AbD) bei spinaler Muskelatrophie (SMA).

Als primäre Datenquelle für die vergleichende Registerstudie ist das SMArtCARE-Register vorgesehen. Die Auswertung soll als nicht-randomisierter Vergleich von Risdiplam mit Nusinersen und Onasemnogen-Abeparvovec erfolgen.

Das vorliegende Addendum bewertet, ob die Planungen des pharmazeutischen Unternehmers inhaltlich und methodisch sachgerecht sind. Dabei wird besonders auf die methodische Vergleichbarkeit mit der parallel laufenden Datenerhebung zu Onasemnogen-Abeparvovec geachtet.

Empfehlungen

Das IQWiG formuliert folgende methodische Bewertungen und Anpassungsforderungen:

Studienpopulation und Einschlusskriterien

Das IQWiG kritisiert die Definition des Indexdatums für den Beobachtungsstart. Die geplante Spanne von sechs Wochen vor bis drei Wochen nach der ersten Applikation wird als nicht sachgerecht eingestuft.

Stattdessen wird empfohlen, den Tag der Therapieentscheidung als Indexdatum heranzuziehen. Zudem muss der Umgang mit Brückentherapien klarer definiert werden.

Erfassung der motorischen Funktion

Die Vielzahl der geplanten Endpunkte zur motorischen Funktion wird kritisch gesehen. Es wird eine Selektion und Hierarchisierung der Endpunkte gefordert.

Für die Erhebung der motorischen Funktion plant der Hersteller den Einsatz verschiedener Instrumente je nach SMA-Typ. Das IQWiG fordert hierbei zwingend die Beachtung des altersgeeigneten Einsatzes:

InstrumentPopulationGeplante Operationalisierung
CHOP-INTENDSMA Typ 1Änderung des Scores; Anteil mit Score ≥ 40 nach 12 Monaten
HFMSE & RULMSMA Typ 2 und 3Änderung des Scores nach 12, 24 und 36 Monaten
Bayley IIIPräsymptomatisch & SMA Typ 1Score in Subskalen zur Grobmotorik nach 12, 24 und 36 Monaten
6MWTSMA Typ 3Änderung der Gehstrecke (> 30 m) nach 12, 24 und 36 Monaten

Respiratorische und weitere Endpunkte

Bei der Definition der dauerhaften Beatmung weicht das Protokoll von bisherigen Standards ab. Das IQWiG empfiehlt eine Angleichung an die Methodik der Onasemnogen-Abeparvovec-Studie.

Bei den motorischen Meilensteinen fehlt laut Bericht die Erfassung des Stehens ohne Unterstützung. Die geplante Auswertung nur zu bestimmten altersgerechten Zeitpunkten wird als nicht sachgerecht bewertet.

Es wird stattdessen eine Ereigniszeitanalyse oder die Auswertung zu fest definierten Zeitpunkten nach Behandlungsstart empfohlen.

Beobachtungsdauer

Die geforderte Nachbeobachtungszeit beträgt 36 Monate für alle eingeschlossenen Personen.

Das IQWiG merkt an, dass das geplante Studienende im Januar 2026 für neu aufgenommene Behandlungsfälle zu kurz ist, um diese Frist zu erreichen. Hier sind Anpassungen erforderlich.

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💡Praxis-Tipp

Ein zentraler methodischer Hinweis des IQWiG betrifft die Wahl des Indexdatums in Registerstudien. Es wird betont, dass nicht der Tag der ersten Medikamentengabe, sondern der Tag der Therapieentscheidung als Beobachtungsstart herangezogen werden sollte. Dies verhindert Verzerrungen, insbesondere wenn vor der eigentlichen Zieltherapie eine Brückentherapie notwendig ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das SMArtCARE-Register als primäre Datenquelle für die anwendungsbegleitende Datenerhebung vorgesehen.

Die Auswertung erfolgt als nicht-randomisierter Vergleich mit parallel und historisch erhobenen Daten zu Nusinersen und Onasemnogen-Abeparvovec.

Der Gemeinsame Bundesausschuss fordert eine Nachbeobachtungszeit von 36 Monaten. Das IQWiG weist darauf hin, dass die Studienplanung entsprechend angepasst werden muss, um dies für alle Fälle zu gewährleisten.

Das Institut bemängelt die fehlende Hierarchisierung der vielen Endpunkte. Zudem wird gefordert, dass die eingesetzten Instrumente wie HFMSE oder RULM strikt altersgerecht angewendet werden müssen.

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Quelle: IQWiG A23-87: Anwendungsbegleitende Datenerhebung zu Risdiplam: Prüfung des Studienprotokolls (Version 1.0) und des statistischen Analyseplans (Version 1.0) - 2. Addendum zum Auftrag A21-131 (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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