Tofacitinib bei pJIA und jPsA: Indikation und Therapie
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen von Tofacitinib. Das Medikament wird bei Kindern und Jugendlichen ab 2 Jahren mit aktiver polyartikulärer juveniler idiopathischer Arthritis (pJIA) und juveniler Psoriasis-Arthritis (jPsA) eingesetzt.
Voraussetzung für die Anwendung ist ein unzureichendes Ansprechen auf eine vorangegangene Therapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs). Tofacitinib kann dabei in Kombination mit Methotrexat (MTX) oder als Monotherapie angewendet werden.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapien. Diese richten sich nach der genauen Indikation und den Vortherapien der Patientinnen und Patienten.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass bei Auftreten einer schwerwiegenden Infektion die Behandlung mit Tofacitinib sofort unterbrochen werden muss, bis die Infektion unter Kontrolle ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Fortsetzung der Therapie sorgfältig überdacht werden sollte, wenn nach 18 Wochen keine klinische Verbesserung eintritt.
Häufig gestellte Fragen
Laut Bericht ist Tofacitinib für die Behandlung der aktiven pJIA und jPsA bei Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 2 Jahren zugelassen.
Es wird beschrieben, dass Tofacitinib als Monotherapie angewendet werden kann, wenn Methotrexat (MTX) nicht vertragen wird oder ungeeignet ist. Ansonsten ist auch eine Kombination mit MTX möglich.
Der IQWiG-Bericht stuft den Zusatznutzen von Tofacitinib bei jPsA als nicht belegt ein. Es wurden keine geeigneten Studiendaten für den direkten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt.
Vor Therapiebeginn wird eine Kontrolle des Blutbildes beschrieben. Bei einer absoluten Lymphozytenzahl unter 750/mm³, Neutrophilen unter 1.200/mm³ oder einem Hämoglobinwert unter 10 g/dl sollte die Behandlung nicht eingeleitet werden.
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Quelle: IQWiG A21-121: Tofacitinib (jPsA und pJIA)- Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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