IQWiG2019Pneumologie

Ivacaftor/Tezacaftor bei zystischer Fibrose: IQWiG

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A19-70 bewertet den Zusatznutzen von Ivacaftor in Kombination mit Tezacaftor/Ivacaftor. Die Bewertung bezieht sich auf Personen ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Lumacaftor/Ivacaftor festgelegt. Beide Therapien werden laut Bewertung zusätzlich zu einer individualisierten, bestmöglichen symptomatischen Begleittherapie angewendet.

Da keine direkten Vergleichsstudien vorlagen, basiert die Bewertung auf einem adjustierten indirekten Vergleich. Hierfür wurden placebokontrollierte Studien (VX14-661-106, VX12-809-103 und VX12-809-104) als Brückenkomparator herangezogen.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zum Zusatznutzen:

Mortalität und Morbidität

Laut Bewertung traten in den eingeschlossenen Studien keine Todesfälle auf, weshalb sich kein Zusatznutzen für die Gesamtmortalität ableiten lässt. Für den Endpunkt der pulmonalen Exazerbationen zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied.

Bei den Hospitalisierungen wegen pulmonaler Exazerbationen ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen von Ivacaftor plus Tezacaftor/Ivacaftor gegenüber der Vergleichstherapie.

Lebensqualität und Symptomatik

Die gesundheitsbezogene Lebensqualität und Symptomatik wurden mittels des Fragebogens CFQ-R erfasst. Der Bericht stellt hierzu fest:

  • In der Domäne Atmungssystem zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten der neuen Kombination, der jedoch nicht als relevant eingestuft wird.

  • Für die Domänen gastrointestinale Symptome und Gewichtsprobleme ergeben sich keine signifikanten Unterschiede.

  • Auch bei den Parametern körperliches Wohlbefinden, Vitalität und Therapiebelastung ist kein Zusatznutzen belegt.

Nebenwirkungen und Gesamtfazit

Bei den spezifischen unerwünschten Ereignissen zeigt sich ein Vorteil für Ivacaftor plus Tezacaftor/Ivacaftor hinsichtlich eines geringeren Auftretens von Hautausschlägen (beträchtliches Ausmaß). Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) waren laut Bericht nicht verwertbar, da Exazerbationen der Grunderkrankung miterfasst wurden.

In der Gesamtschau leitet das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen der Kombination gegenüber Lumacaftor/Ivacaftor ab.

Dosierung

Der indirekte Vergleich des IQWiG basiert auf Studien mit folgenden Behandlungsarmen und Dosierungen:

StudienarmWirkstoffeDosierung
InterventionIvacaftor + Tezacaftor/Ivacaftorgemäß Fachinformation
VergleichstherapieLumacaftor/Ivacaftor400 mg / 250 mg alle 12 Stunden
BrückenkomparatorPlaceboentsprechendes Placebo
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💡Praxis-Tipp

Laut Bewertung ist bei der Erfassung von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen in Studien zur zystischen Fibrose darauf zu achten, dass pulmonale Exazerbationen die Ergebnisse verzerren können. Es wird hervorgehoben, dass die neue Wirkstoffkombination zwar Vorteile bei Hautausschlägen bietet, jedoch mit einer höheren Rate an Hospitalisierungen aufgrund von Exazerbationen assoziiert ist.

Häufig gestellte Fragen

Der Bericht bewertet die Therapie für Personen ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose. Voraussetzung ist, dass diese homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind.

Als Vergleichstherapie wurde Lumacaftor/Ivacaftor festgelegt. Beide Behandlungen erfolgen vor dem Hintergrund einer bestmöglichen symptomatischen Begleittherapie.

Nein, in der Gesamtschau leitet das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen ab. Dies liegt vor allem an häufigeren Hospitalisierungen wegen pulmonaler Exazerbationen.

Laut indirektem Vergleich zeigt sich ein positiver Effekt im Bereich der Nebenwirkungen. Es traten signifikant seltener Hautausschläge im Vergleich zur Therapie mit Lumacaftor/Ivacaftor auf.

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Quelle: IQWiG A19-70: Ivacaftor (Kombination mit Ivacaftor/Tezacaftor, zystische Fibrose, ab 12 Jahre, F508del-Mutation, homozygot) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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