Hepatitis C (Ledipasvir/Sofosbuvir): IQWiG Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Ledipasvir/Sofosbuvir (Auftrag A14-44). Anlass war die Einreichung neuer Studiendaten durch den pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens.
Geprüft wurden fünf zusätzliche Studien zu vier spezifischen Fragestellungen der chronischen Hepatitis C. Ziel war es zu bewerten, ob diese neuen Daten die bisherigen Schlussfolgerungen zum Zusatznutzen verändern.
Die Bewertung fokussiert sich auf therapieerfahrene Patienten, Patienten mit HIV-Koinfektion, Patienten mit dekompensierter Leberzirrhose sowie Patienten mit Genotyp 4.
Empfehlungen
Das IQWiG formuliert basierend auf den nachgereichten Studien folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen:
Genotyp 1 (therapieerfahrene Patienten)
Laut IQWiG-Bericht ändert die Einbeziehung der SIRIUS-Studie die bisherige Bewertung nicht. Es ergibt sich weiterhin ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Ledipasvir/Sofosbuvir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Genotyp 1 mit HIV-Koinfektion
Für diese Patientengruppe ändert das Addendum auf Basis der Studien ION-4 und ERADICATE die bisherige Schlussfolgerung:
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Für Patienten ohne Zirrhose wird nun ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen abgeleitet.
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Für Patienten mit Zirrhose gilt der Zusatznutzen weiterhin als nicht belegt, da unzureichende Daten für die empfohlene 24-wöchige Therapiedauer vorliegen.
Genotyp 1/4 mit dekompensierter Leberzirrhose
Die nachgereichte SOLAR-1-Studie führt laut Bericht zu keiner Änderung der Bewertung. Der Zusatznutzen gilt als nicht belegt.
Das IQWiG bemängelt, dass ein sachgerechter Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie fehlt. Dies sei insbesondere zur Abwägung der hohen Rate an schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (ca. 40 %) notwendig.
Genotyp 4
Auch für Patienten mit Genotyp 4 ändert sich die Bewertung durch die Studien SYNERGY und 1119 nicht. Der Zusatznutzen ist nicht belegt, da ein Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie fehlt.
Dosierung
Der IQWiG-Bericht zitiert folgende Dosierungen aus den bewerteten Studien:
| Medikament | Dosis | Indikation / Studienpopulation |
|---|---|---|
| Ledipasvir/Sofosbuvir | 90 mg / 400 mg 1-mal täglich | Chronische Hepatitis C (Genotyp 1 und 4) |
| Ribavirin (RBV) | 1000–1200 mg/Tag (gewichtsabhängig) | Kombinationstherapie (z.B. bei dekompensierter Zirrhose) |
Kontraindikationen
Der Bericht warnt vor einer hohen Rate an schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE) bei bestimmten Risikogruppen.
In der SOLAR-1-Studie bei Patienten mit dekompensierter Leberzirrhose traten unter der Kombination von Ledipasvir/Sofosbuvir und Ribavirin bei circa 40 % der Patienten SUE auf.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass bei Patienten mit HIV-Koinfektion und Zirrhose eine verkürzte 12-wöchige Therapie mit Ledipasvir/Sofosbuvir nur bei einem geringen Risiko für eine Krankheitsprogression in Betracht gezogen werden kann. Für die regulär empfohlene 24-wöchige Behandlung dieser spezifischen Subgruppe fehlen derzeit ausreichende Studiendaten.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG gibt es für Patienten mit Genotyp 1 und HIV-Koinfektion ohne Zirrhose einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Bei Vorliegen einer Zirrhose gilt der Zusatznutzen mangels Daten zur 24-Wochen-Therapie als nicht belegt.
Der Zusatznutzen ist laut Bericht nicht belegt. Es fehlt ein sachgerechter Vergleich zur Abwägung der hohen Rate an schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Nein, die Schlussfolgerung bleibt laut IQWiG bestehen. Es gibt weiterhin einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen gegenüber der Triple-Therapie.
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Quelle: IQWiG A15-14: Ledipasvir/Sofosbuvir (Addendum zum Auftrag A14-44) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.