Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir bei Hepatitis C: IQWiG
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A17-35 aus dem Jahr 2017 bewertet den Zusatznutzen der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir (SOF/VEL/VOX). Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit chronischer Hepatitis C (CHC).
Es werden verschiedene Patientengruppen unterschieden, insbesondere hinsichtlich des Genotyps (1 bis 6), des Vorliegens einer Zirrhose sowie der Vorbehandlung. Die Einteilung erfolgt in DAA-naive (nicht mit direkt antiviral wirkenden Substanzen vorbehandelte) und DAA-erfahrene Erwachsene.
Als Maßstab dient die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. Die Bewertung basiert auf patientenrelevanten Endpunkten wie Mortalität, Morbidität und gesundheitsbezogener Lebensqualität.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zum Zusatznutzen:
DAA-naive Erwachsene ohne Zirrhose (Genotyp 2 und 3)
Laut Bericht zeigt sich in der Studie POLARIS-2 für diese Gruppe kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen SOF/VEL/VOX und der Vergleichstherapie SOF/VEL. Dies betrifft die Gesamtmortalität, das hepatozelluläre Karzinom und die Lebensqualität.
Es wird festgehalten, dass ein Zusatznutzen für diese Patientengruppen nicht belegt ist.
DAA-naive Erwachsene mit kompensierter Zirrhose (Genotyp 3)
Die Bewertung der Studie POLARIS-3 zeigt für die Endpunkte Gesamtmortalität und Lebensqualität keinen signifikanten Unterschied.
Der Bericht stellt jedoch folgende negative Effekte fest:
-
Signifikant häufigeres Auftreten von Übelkeit unter SOF/VEL/VOX
-
Signifikant häufigeres Auftreten von Diarrhö unter SOF/VEL/VOX
Daraus ergibt sich laut IQWiG ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden im Vergleich zu SOF/VEL.
DAA-erfahrene Erwachsene
Für vorbehandelte Personen legt der Bericht dar, dass die eingereichte Studie POLARIS-4 nicht geeignet ist, um einen Zusatznutzen abzuleiten.
Es wird kritisiert, dass die vom G-BA geforderte patientenindividuelle Therapie im Vergleichsarm nicht umgesetzt wurde. Stattdessen erhielten alle Personen im Kontrollarm pauschal SOF/VEL.
Dosierung
Der Bericht beschreibt folgende Behandlungsdauern basierend auf den eingeschlossenen Studien und der Fachinformation:
| Patientengruppe | Intervention | Behandlungsdauer |
|---|---|---|
| Genotyp 3 mit kompensierter Zirrhose (Studie POLARIS-3) | SOF/VEL/VOX | 8 Wochen |
| Genotyp 3 mit kompensierter Zirrhose (Studie POLARIS-3) | SOF/VEL | 12 Wochen |
| Genotyp 3 mit kompensierter Zirrhose (laut Fachinformation) | SOF/VEL/VOX | 8 oder 12 Wochen |
Der Bericht merkt an, dass für einen Vergleich von SOF/VEL/VOX über 12 Wochen keine Daten vorliegen.
Kontraindikationen
Laut Bericht waren Koinfektionen mit dem humanen Immundefizienzvirus (HIV) oder dem Hepatitis-B-Virus (HBV) in den bewerteten Studien (POLARIS-2 und POLARIS-3) explizite Ausschlusskriterien.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass bei DAA-naiven Erwachsenen mit CHC-Genotyp 3 und kompensierter Zirrhose unter der Therapie mit SOF/VEL/VOX vermehrt gastrointestinale Nebenwirkungen auftreten. Es wird ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden durch signifikant häufigere Übelkeit und Diarrhö im Vergleich zu SOF/VEL beschrieben.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen für DAA-naive Erwachsene mit den Genotypen 2 und 3 ohne Zirrhose nicht belegt. Für Personen mit Genotyp 3 und kompensierter Zirrhose ergibt sich sogar ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden aufgrund von Nebenwirkungen.
Der Bericht beschreibt für die Gruppe der DAA-naiven Erwachsenen mit Genotyp 3 und kompensierter Zirrhose ein signifikant häufigeres Auftreten von Übelkeit und Diarrhö. Dies wurde im direkten Vergleich zu SOF/VEL beobachtet.
Die Studie wird vom IQWiG als ungeeignet eingestuft, da die zweckmäßige Vergleichstherapie nicht korrekt umgesetzt wurde. Anstelle einer patientenindividuellen Therapie erhielten alle Personen im Kontrollarm pauschal SOF/VEL.
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Quelle: IQWiG A17-35: Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir (chronische Hepatitis C) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.