IQWiG2011

Blutzuckerselbstmessung bei Typ-2-Diabetes: IQWiG-Bericht

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A05-08 untersucht den Nutzen der Blutzucker- und Urinzuckerselbstmessung bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2. Im Fokus stehen dabei ausschließlich Personen, die nicht mit Insulin therapiert werden.

Ziel der systematischen Übersicht war es, die Selbstmessung als integralen Bestandteil der Blutzucker senkenden Therapie zu bewerten. Dabei wurde die Messung gegen eine Strategie ohne Selbstmessung verglichen.

Zusätzlich wurde untersucht, ob die Blutzuckerselbstmessung der Urinzuckerselbstmessung überlegen ist. Strukturierte Schulungsprogramme als Gesamtkonzept waren von dieser spezifischen Bewertung ausgenommen.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Zuckerselbstmessung:

Fehlender Nutzennachweis

Laut IQWiG gibt es keinen Beleg für einen Nutzen der Blutzuckerselbstmessung (BGSM) bei Patienten mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden. Gleiches gilt für die Urinzuckerselbstmessung.

Zudem liefert der Bericht keinen Beleg für einen Zusatznutzen der Blutzuckermessung gegenüber der Urinzuckermessung oder umgekehrt. Auch aus epidemiologischen Studien lässt sich kein Nachweis für eine Assoziation der Selbstmessung mit einer reduzierten Morbidität oder Mortalität ableiten.

Klinische Endpunkte im Vergleich

Die Auswertung der randomisierten kontrollierten Studien zeigt folgende Effekte der Blutzuckerselbstmessung im Vergleich zu keiner Selbstmessung:

EndpunktErgebnis (BGSM vs. keine BGSM)Klinische Relevanz
HbA1c-SenkungStatistisch signifikant (0,23 %-Punkte stärker)Nicht klinisch relevant
Schwere HypoglykämienSehr selten (insgesamt 1 Ereignis in 3 Studien)Keine ausreichende Datenlage
KörpergewichtLeichter Rückgang in beiden GruppenKein signifikanter Unterschied
LebensqualitätWidersprüchliche DatenKein Beleg für Nutzen oder Schaden
TherapiezufriedenheitKein signifikanter UnterschiedKein Beleg für Nutzen oder Schaden

Datenlage und Studienqualität

Die Autoren des Berichts weisen auf eine unzureichende Datenlage bei vielen patientenrelevanten Endpunkten hin. Zu folgenden Parametern lagen keine verwertbaren Studien vor:

  • Hyperglykämiebedingte Symptomatik

  • Gesamtmortalität sowie kardiale und zerebrale Morbidität

  • Erblindung und visusrelevante Netzhautveränderungen

  • Terminale Niereninsuffizienz und Amputationen

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht verdeutlicht, dass die routinemäßige Blutzuckerselbstmessung bei nicht insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern keinen klinisch relevanten Vorteil bringt. Es wird hervorgehoben, dass die minimale HbA1c-Senkung um 0,23 Prozentpunkte den Aufwand der Messung in dieser Patientengruppe nicht rechtfertigt.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht gibt es keinen Beleg für einen klinischen Nutzen der Blutzuckerselbstmessung bei dieser Patientengruppe. Weder Morbidität noch Mortalität werden durch die routinemäßige Messung nachweislich positiv beeinflusst.

Der Bericht zeigt zwar eine statistisch signifikante Senkung des HbA1c-Wertes um durchschnittlich 0,23 Prozentpunkte durch die Selbstmessung. Dieser geringe Unterschied wird jedoch als klinisch nicht relevant eingestuft.

Es gibt laut der Auswertung keinen Beleg für einen Zusatznutzen der Blutzuckerselbstmessung gegenüber der Urinzuckerselbstmessung. Für die Urinzuckermessung selbst lagen zudem keine ausreichend transparent berichteten Studien vor.

Die analysierten Studien zeigen keinen signifikanten Unterschied in der Therapiezufriedenheit zwischen Patienten mit und ohne Selbstmessung. Bezüglich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ergab sich ebenfalls kein Beleg für einen Nutzen oder Schaden.

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Quelle: IQWiG A05-08: Urin- und Blutzuckerselbstmessung bei Diabetes mellitus Typ 2 (IQWiG, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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