DepoCyte (Cytarabin) Marktverfügbarkeit: BfArM Info
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf einem kurzen Informationsbrief des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2013.
DepoCyte® enthält den Wirkstoff Cytarabin in einer liposomalen Formulierung (50 mg Injektionssuspension). Das Medikament ist spezifisch für die intrathekale Injektion vorgesehen.
Im klinischen Alltag wird liposomales Cytarabin typischerweise zur Behandlung der lymphomatösen Meningitis eingesetzt. Die liposomale Verkapselung ermöglicht dabei eine verlängerte Halbwertszeit des Wirkstoffs im Liquorraum, was die Therapieintervalle im Vergleich zu unverkapseltem Cytarabin verlängern kann.
Empfehlungen
Der Informationsbrief des BfArM formuliert keine klinischen Handlungsempfehlungen, sondern informiert über die regulatorische Verfügbarkeit des Präparats.
Marktverfügbarkeit
-
Laut BfArM-Mitteilung vom 25.07.2013 ist DepoCyte® ab dem 1. August 2013 wieder regulär auf dem deutschen Markt verfügbar.
-
Das Dokument signalisiert damit das Ende eines vorherigen Engpasses oder einer Markteinschränkung für dieses spezifische Präparat.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass DepoCyte® als liposomale Formulierung spezifisch für die intrathekale Anwendung konzipiert ist. Die gesicherte Marktverfügbarkeit erleichtert die verlässliche Therapieplanung bei Patienten, die auf eine intrathekale Chemotherapie angewiesen sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut dem Informationsbrief des BfArM ist das Präparat seit dem 1. August 2013 wieder regulär auf dem deutschen Markt verfügbar.
Das Medikament ist als Injektionssuspension spezifisch für die intrathekale Injektion konzipiert.
Das Präparat enthält 50 mg Cytarabin in einer liposomalen Formulierung.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: Informationsbrief zu DepoCyte® 50 mg Injektionssuspension (liposomales Cytarabin zur intrathekalen Injektion): Ab dem 01.08.2013 wieder auf dem Markt (BfArM, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.