HWS-Syndrom: Physiotherapie-Dauer und Behandlungserfolg
Hintergrund
Der HTA-Bericht HT18-02 des IQWiG untersucht die Behandlung des Halswirbelsäulensyndroms (HWS-Syndrom). Von Nackenschmerzen ist jährlich rund ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung in Europa betroffen.
Die Ursachen und Symptome sind vielschichtig und reichen von lokalen Schmerzen bis hin zu Schwindel oder neurologischen Ausfällen. In der Literatur wird das HWS-Syndrom unter anderem nach Schöps et al. in verschiedene Stufen eingeteilt.
| Stufe | Klassifikation | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1 | Zervikale segmentale Funktionsstörung | Reversible Funktionsstörung der Gelenke |
| 2 | Zervikales Überlastungssyndrom | Dauerhafte Fehlhaltungen oder Überlastung |
| 3 | Zervikales radikuläres Syndrom | Symptome ausgehend von Nervenwurzeln |
| 4 | Zervikales Irritationssyndrom | Symptome durch Reizungen von Nerven |
| 5 | Zervikales myofasziales Syndrom | Symptome ausgehend von Muskeln und Gewebshüllen |
Zur konservativen Behandlung wird häufig Physiotherapie verordnet. Der Bericht geht der Frage nach, ob eine variierende Dauer, Häufigkeit und Frequenz der Physiotherapie den Behandlungserfolg bei Erwachsenen beeinflusst.
Empfehlungen
Die Auswertung der Evidenzlage führt zu folgenden Kernaussagen:
Evidenz zur Behandlungsdauer und -häufigkeit
Auf Basis von drei randomisierten kontrollierten Studien ergaben sich keine Anhaltspunkte für einen unterschiedlichen Nutzen. Eine veränderte Behandlungsdauer, -häufigkeit oder -frequenz zeigte keine signifikanten Vorteile.
Dies bezieht sich auf die Endpunkte Schmerz, Beschwerden bei alltäglichen Aktivitäten sowie Stress. Die eingeschlossenen Studien wiesen zudem ein hohes Verzerrungspotenzial auf.
Versorgungsrealität
Die in den Studien untersuchten Maßnahmen umfassten Massagetherapien und Krankengymnastik im Bewegungsbad. Der Bericht merkt an, dass diese die aktuelle deutsche Versorgungspraxis nur mangelhaft repräsentieren.
In der Praxis bilden die allgemeine Krankengymnastik als Einzeltherapie und die Manuelle Therapie die Schwerpunkte. Es besteht laut Bericht ein Bedarf an hochwertigen Studien zu zeitgemäßen physiotherapeutischen Maßnahmen.
Organisatorische und rechtliche Aspekte
Eine Erhöhung der Behandlungsdauer oder -frequenz führt zu proportional steigenden Interventionskosten. Dies bedeutet auch eine höhere finanzielle Belastung für Betroffene durch steigende Zuzahlungen.
Zudem können eingeschränkte Kapazitäten in Physiotherapiepraxen zu längeren Wartezeiten führen. Der Bericht betont die Wichtigkeit der individuellen Therapiegestaltung.
💡Praxis-Tipp
Laut dem Bericht dürfen Physiotherapeuten die auf dem Rezept verordnete Behandlungsfrequenz nicht eigenmächtig ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass eigenmächtige Abweichungen ohne ärztliche Rücksprache zum Verlust des Erstattungsanspruchs führen können. Bei einer daraus resultierenden Verschlimmerung des Krankheitsbildes sind zudem zivil- und strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Häufig gestellte Fragen
Der IQWiG-Bericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass eine längere Behandlungsdauer zu besseren Ergebnissen bei Schmerzen oder Alltagsfunktionen führt. Die Evidenzlage ist hierfür derzeit unzureichend.
Laut Bericht dürfen Physiotherapeuten die Frequenz nur nach ärztlicher Rücksprache und entsprechender Dokumentation ändern. Andernfalls drohen Absetzungen durch die Krankenkassen.
Die eingeschlossenen Studien untersuchten Massagetherapien, Kombinationen aus Massage und Wärme sowie Krankengymnastik im Bewegungsbad. Der Bericht merkt an, dass diese Maßnahmen die deutsche Versorgungspraxis nur bedingt abbilden.
Der Bericht stellt dar, dass eine Erhöhung der Behandlungsdauer oder -häufigkeit proportional die Interventionskosten steigert. Dies führt laut den Berechnungen auch zu einer deutlich höheren Zuzahlung für die Betroffenen.
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Quelle: IQWiG HT18-02: Halswirbelsäulensyndrom: Einfluss von Behandlungsdauer und -häufigkeiten einer Physiotherapie auf den Behandlungserfolg (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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