G-BA2018

Zystische Fibrose: G-BA Nutzenbewertung Tezacaftor/Ivacaftor

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018/2019 zusammen. Es behandelt den Wirkstoff Tezacaftor/Ivacaftor (Handelsname Symkevi) zur Therapie der Zystischen Fibrose.

Die Zystische Fibrose (Mukoviszidose) ist eine seltene Stoffwechselerkrankung. Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Die Bewertung bezieht sich spezifisch auf Personen ab 12 Jahren, die eine F508del-Mutation aufweisen. Diese Mutation ist der häufigste genetische Defekt bei dieser Erkrankung.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten der G-BA-Nutzenbewertung. Das Dokument enthält keine direkten klinischen Behandlungsempfehlungen, sondern dokumentiert den Verfahrensablauf.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Der G-BA fasste den ursprünglichen Beschluss zur Nutzenbewertung am 16.05.2019. Es wird im Dokument jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss mittlerweile aufgehoben wurde.

Die Aufhebung erfolgte durch nachfolgende Nutzenbewertungsverfahren ab Juli 2020. Gründe für die neuen Verfahren waren laut G-BA unter anderem:

  • Die Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze für Orphan Drugs

  • Spezifische Bewertungen für homozygote Träger der F508del-Mutation

  • Spezifische Bewertungen für heterozygote Träger der F508del-Mutation

Einordnung als Orphan Drug

Der Wirkstoff Tezacaftor/Ivacaftor profitiert vom Status eines Orphan Drugs. Bei Arzneimitteln für seltene Leiden gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2019 zu Tezacaftor/Ivacaftor nicht mehr gültig ist. Für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen und zu Verordnungsbedingungen wird empfohlen, die Folgeverfahren ab dem Jahr 2020 heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Das Bewertungsverfahren bezieht sich auf Personen ab 12 Jahren mit Zystischer Fibrose. Voraussetzung ist laut Dokument das Vorliegen einer F508del-Mutation.

Nein, das Dokument gibt an, dass die Beschlüsse aus diesem Verfahren aufgehoben wurden. Sie wurden durch neuere Nutzenbewertungsverfahren ab Juli 2020 ersetzt.

Laut G-BA-Dokumentation wurde die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten. Dies machte eine erneute Bewertung in spezifischen Gruppen erforderlich.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tezacaftor/Ivacaftor (Zystische Fibrose, F508del-Mutation, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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