G-BA2012

Perampanel (Fycompa) bei Epilepsie: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt regelmäßige Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel gemäß § 35a SGB V durch. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Erstverfahrens aus dem Jahr 2012 zum Wirkstoff Perampanel (Handelsname Fycompa).

Perampanel ist ein Antiepileptikum, das in der Neurologie zur Behandlung von Anfallsleiden eingesetzt wird. Epilepsie ist eine Erkrankung des zentralen Nervensystems, die durch wiederkehrende, unprovozierte Krampfanfälle gekennzeichnet ist.

Es ist zu beachten, dass der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2013 durch nachfolgende Verfahren aufgehoben und aktualisiert wurde. Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff fanden in den Jahren 2014, 2017 und 2020 statt.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation formuliert folgende Kernaspekte zur Nutzenbewertung:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokumentation ist Perampanel (Fycompa) gemäß Fachinformation für folgende Indikation angezeigt:

  • Einsatz als Zusatztherapie bei Epilepsiepatienten.

  • Behandlung von fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung.

  • Anwendung bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Der G-BA weist explizit auf den historischen Status dieses spezifischen Verfahrens hin:

  • Der ursprüngliche Beschluss vom 07.03.2013 wurde aufgehoben.

  • Ein Antrag auf erneute Nutzenbewertung führte zu einem neuen Beschluss im Februar 2014.

  • Für die aktuelle klinische Praxis müssen die Ergebnisse der abgeschlossenen Folgeverfahren herangezogen werden.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Perampanel aus dem Jahr 2013 historisch ist und durch neuere Verfahren aufgehoben wurde. Für aktuelle Verordnungsentscheidungen und die Beurteilung des Zusatznutzens wird empfohlen, die Beschlüsse der Folgeverfahren aus den Jahren 2014, 2017 oder 2020 zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß der G-BA-Dokumentation ist Perampanel als Zusatztherapie bei fokalen Anfällen indiziert. Dies schließt Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Patienten ab 12 Jahren ein.

Nein, laut den vorliegenden Dokumenten wurde der Beschluss vom März 2013 aufgehoben. Er wurde durch ein Verfahren zur erneuten Nutzenbewertung im Jahr 2014 abgelöst.

Die Fachinformation, auf die sich das G-BA-Verfahren bezieht, gibt ein klares Mindestalter vor. Demnach ist das Medikament für Epilepsiepatienten ab 12 Jahren angezeigt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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