G-BA2021

Rilpivirin (Rekambys) bei HIV-1: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Eckdaten der G-BA-Nutzenbewertung aus dem Jahr 2021. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertet darin den therapeutischen Nutzen des Wirkstoffs Rilpivirin (Handelsname Rekambys).

Rilpivirin ist ein nichtnukleosidischer Reverse-Transkriptase-Inhibitor (NNRTI), der in der antiretroviralen Therapie der humanen Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1) Infektion eingesetzt wird. Die moderne HIV-Therapie zielt darauf ab, die Viruslast dauerhaft unter die Nachweisgrenze zu senken.

Das vorliegende Verfahren bezieht sich spezifisch auf die Anwendung von Rilpivirin als Injektionstherapie in Kombination mit Cabotegravir bei therapieerfahrenen Erwachsenen.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in seiner Bewertung klare Kriterien für das Anwendungsgebiet von Rilpivirin (Rekambys).

Indikation und Kombinationstherapie

Laut G-BA-Beschluss wird Rilpivirin für folgende Konstellation angewendet:

  • Behandlung von Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1)

  • Anwendung ausschließlich bei Erwachsenen

  • Zwingende Kombination mit einer Cabotegravir-Injektion

Virologische Voraussetzungen

Für den Einsatz dieser Kombinationstherapie müssen gemäß der Bewertung spezifische virologische Kriterien erfüllt sein:

  • Die behandelten Personen müssen unter ihrem aktuellen, stabilen antiretroviralen Therapieschema virussupprimiert sein.

  • Dies ist definiert als eine Viruslast von HIV-1-RNA < 50 Kopien/ml.

Kontraindikationen

Gemäß der G-BA-Bewertung gelten für die Anwendung von Rilpivirin in dieser Kombination klare Ausschlusskriterien hinsichtlich der Resistenzlage:

  • Es dürfen keine derzeitigen oder früheren Hinweise auf Virusresistenzen gegen nichtnukleosidische Reverse-Transkriptase-Inhibitoren (NNRTI) vorliegen.

  • Ebenso sind Resistenzen gegen Integrase-Inhibitoren (INI) ein Ausschlusskriterium.

  • Es darf in der Vorgeschichte zu keinem virologischen Versagen unter der Therapie mit diesen Inhibitorklassen gekommen sein.

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💡Praxis-Tipp

Vor einer Umstellung auf die Injektionstherapie mit Rilpivirin und Cabotegravir wird eine genaue Prüfung der virologischen Historie empfohlen. Laut G-BA-Dokumenten ist der Einsatz nur bei nachgewiesener Virussuppression (< 50 Kopien/ml) und dem sicheren Ausschluss früherer NNRTI- oder INI-Resistenzen vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß der G-BA-Bewertung wird Rilpivirin bei Erwachsenen mit einer HIV-1-Infektion angewendet. Voraussetzung ist, dass diese unter ihrer aktuellen Therapie bereits virussupprimiert sind.

Der G-BA-Beschluss sieht die Anwendung von Rilpivirin zwingend in Kombination mit einer Cabotegravir-Injektion vor.

Laut den Dokumenten zur Nutzenbewertung muss die Viruslast vor dem Einsatz dieser Therapie bei unter 50 HIV-1-RNA Kopien/ml liegen.

Die Therapie ist laut G-BA ausgeschlossen, wenn aktuelle oder frühere Hinweise auf Resistenzen gegen NNRTI oder Integrase-Inhibitoren vorliegen. Auch ein früheres virologisches Versagen unter diesen Wirkstoffklassen schließt die Anwendung aus.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Rilpivirin (HIV-1-Infektion, therapieerfahrene Patienten, Kombination mit Cabotegravir) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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